PPWR-Konformitätserklärung: Experteninterview mit Dr. Martin Engelmann
Im zweiten Teil des Interviews geht Dr. Martin Engelmann (IK) auf die Konformitätserklärung als erste verbindliche Pflicht mit Inkrafttreten der PPWR ein. Er erläutert, welche Anforderungen ab August 2026 gelten, worauf Erzeuger besonders achten sollten und wie sich Unternehmen frühzeitig und strukturiert auf die neuen Vorgaben vorbereiten können.
Die Konformitätserklärung ist die erste konkrete Verpflichtung, die für Erzeuger mit Inkrafttreten der PPWR greift. Was genau versteht die Verordnung darunter – und welche Chancen, aber auch Risiken, sehen Sie dabei für die Unternehmen?
Der Erzeuger hat die Pflicht, die Compliance seiner Verpackungen mit den Vorgaben der PPWR zu prüfen und in einer Konformitätserklärung plus Technischen Dokumentation schriftlich festzuhalten und diese aufzubewahren. Aufgrund der zeitlichen Abfolge der PPWR-Pflichten sind zum 12. August 2026, wenn die PPWR wirksam wird, zunächst „nur“ diese Pflicht zur Konformitätsbewertung sowie der Nachweis der Einhaltung der Grenzwerte für Chemikalien, inklusive PFAS in Lebensmittelverpackungen, in der Konformitätserklärung bindend. Die weiteren Anforderungen werden in den folgenden Jahren wirksam, so dass die Konformitätserklärung entsprechend ergänzt werden muss.
Was sind aus Ihrer Sicht die wichtigsten Punkte, sprich was sollten Erzeuger jetzt tun, um gut vorbereitet zu sein?
Der wichtigste Punkt ist sicherlich, zunächst Klarheit darüber zu gewinnen, für welche Verpackungen das Unternehmen Erzeuger im Sinne der PPWR ist. Dabei hilft, dass die Konformitätsbewertung auf der Verpackungswertschöpfungsstufe erfolgen muss, auf der die Verpackung ihre endgültige Form erhält und Verkaufs- und Umverpackungen befüllt werden. Der Lieferant von Verpackungen oder Verpackungsmaterialien hat die Pflicht, dem Erzeuger alle Informationen und Unterlagen auszuhändigen, die dieser für die Konformitätsbewertung und -erklärung sowie die technische Dokumentation benötigt. Die erforderlichen Informationen ergeben sich aus Anhang VII der PPWR und umfassen neben einer allgemeinen Beschreibung des Produkts, Entwürfen, Zeichnungen, anwendbare Normen auch Prüfberichte sowie bei wiederverwendbaren Verpackungen die Bestätigung, dass die Anforderungen z.B. an die Rekonditionierbarkeit eingehalten wurden.
Welche Templates / Vorlagen kennen Sie bereits und würden diese empfehlen?
Das Forum Rezyklat entwickelt Vorlagen für die Konformitätserklärung des Erzeugers und die IK arbeitet an Vorlagen für den Lieferanten.
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