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NEWS
7. Januar 2026

Referentenentwurf zum neuen Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) 

Ab dem 12. August 2026 gelten erste Regelungen der neuen EU-Verpackungsverordnung (PPWR). Zur nationalen Umsetzung der damit verbundenen Anforderungen hat das Bundesumweltministerium am 17. November 2025 einen Referentenentwurf für das neue Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) vorgelegt, welches das bisherige Verpackungsgesetz (VerpackG) ablösen soll.  

Die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick 

  • Für systembeteiligungspflichtige Verpackungen bleibt die Pflicht zur Beteiligung an einem dualen System bestehen. Für nicht-systembeteiligungspflichtige Verpackungen sieht der Entwurf hingegen ein alternatives Modell vor: Hersteller können entweder eine eigene Rücknahmelösung betreiben oder sich einer zugelassenen Organisation für Herstellerverantwortung (OfH) anschließen, die die erweiterte Herstellerverantwortung für mehrere Hersteller übernimmt.  
  • In Zukunft soll die Rücknahme sämtlicher Verpackungsabfälle einer Zulassungspflicht unterliegen. Während duale Systeme für systembeteiligungspflichtige Verpackungen weiterhin durch die jeweils zuständigen Landesbehörden zugelassen werden, müssen herstellerindividuelle Eigenrücknahmelösungen sowie Organisationen für Herstellerverantwortung im Bereich nicht-systembeteiligungspflichtiger Verpackungen ein automatisiertes Zulassungsverfahren bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister durchlaufen. 
  • Vorgesehen ist zudem die Einführung einer Verpackungsabgabe in Höhe von fünf Euro pro Tonne neu in Verkehr gebrachter Verpackungen. Die Abgabe soll für alle Verpackungsarten gelten – sowohl systembeteiligungspflichtige als auch nicht-systembeteiligungspflichtige – und gezielt Maßnahmen zur Förderung von u.a. Mehrwegsystemen oder Wiederbefüllung finanzieren. 
  • Darüber hinaus sieht der Entwurf vor, die Recyclingquoten für Kunststoff-, Aluminium- und Eisenmetallverpackungen anzuheben.  
  • Kunststoffe: 75 % ab 2028, mindestens 70 % davon werkstofflich recycelt 
  • Metalle (Aluminium, Eisen): 95 % 

Nach der Länder- und Verbändeanhörung bis zum 5. Dezember 2025 soll der Gesetzentwurf im ersten Quartal 2026 vom Bundeskabinett beschlossen werden. Die Beratung und Verabschiedung im Bundestag und die Beteiligung des Bundesrats ist für das zweite Quartal 2026 vorgesehen. 

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