Würstchenverpackung als Einwegkunststoff-Lebensmittelbehälter eingestuft
Das Umweltbundesamt hat eine Würstchenverpackung offiziell als Einwegkunststoff-Lebensmittelbehälter im Sinne des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) eingeordnet. Damit unterliegt das Produkt den gesetzlichen Vorgaben zur Herstellerverantwortung.
Gegenstand der Prüfung war eine mit 150 Gramm Würstchen gefüllte Kunststoffverpackung, bestehend aus einer festen Unterfolie und einer abziehbaren Oberfolie. Die Behörde kam zu dem Ergebnis, dass es sich eindeutig um einen Lebensmittelbehälter handelt, da die Würstchen ohne weitere Zubereitung direkt aus der Verpackung verzehrt werden können.
Entscheidend für die Einordnung war unter anderem, dass:
- die Würstchen als Lebensmittel gelten,
- sie zum sofortigen Verzehr bestimmt sind,
- keine zusätzlichen Zubereitungsschritte wie Erhitzen oder Kochen erforderlich sind,
- die Verpackung das direkte Entnehmen und Verzehren erleichtert.
Auch die neu eingeführte Mengenschwelle von 500 Gramm wurde berücksichtigt. Da die Verpackung mit 150 Gramm deutlich darunter liegt, greift keine Ausnahme von den Regelungen des EWKFondsG.
Mit dieser Entscheidung schafft das Umweltbundesamt weitere Klarheit für Hersteller und Vertreiber von verzehrfertigen Lebensmitteln in Kunststoffverpackungen. Sie zeigt, dass auch kombinierte Verpackungen aus festen und flexiblen Kunststoffanteilen als Einwegkunststoffprodukte gelten können und entsprechend in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen.
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