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24. März 2026
PPWR: Lockerung der Wiederverwendungspflichten für Palettenumhüllungen und Umreifungsbänder
Mit einem delegierten Rechtsakt Ende Februar 2026 hat die EU-Kommission die vorgesehenen Wiederverwendungsquoten für bestimmte Transportverpackungen angepasst. Konkret entfällt die ursprünglich ab 2030 geltende Verpflichtung zur 100-prozentigen Wiederverwendung von Palettenumhüllungen (Stretchfolien) und Umreifungsbändern im innerstaatlichen und innerbetrieblichen Transport (Art. 29 Abs. 2 und 3 PPWR). Gründe dafür liegen darin, dass diese Verpackungen bereits heute vollständig recycelbar sind und entsprechend verwertet werden können. Die 40 % – Wiederverwendungsquote gemäß Artikel 29 Absatz 1 bleibt unberührt, betrifft die genannten Verpackungen jedoch nur noch im grenzüberschreitenden Verkehr.
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