Ab August verbindlich: Bundestag verabschiedet das VerpackDG
Der Bundestag hat am 11. Juni 2026 das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) in 2. und 3. Lesung beschlossen. Damit steht der nationale Vollzugsrahmen für die EU-Verpackungsverordnung (PPWR), die ab dem 12. August 2026 unmittelbar gilt. Die PPWR ersetzt das bisherige Verpackungsgesetz (VerpackG) und das VerpackDG regelt ergänzend Zuständigkeiten, Vollzug und Sanktionen auf nationaler Ebene.
Was sich ändert – kurz & kompakt:
Fokus auf Kreislaufwirtschaft: Beteiligungsentgelte werden künftig stärker an der ökologischen Gestaltung von Verpackungen ausgerichtet – je nach Verpackungsdesign kann sich dies auf die Kosten auswirken. Zudem steigen die Recyclingquoten (z. B. Kunststoff bis 2030 auf 80 %).
Neuer Herstellerbegriff: Durch das Rollenverständnis der PPWR kann sich verschieben, wer als Hersteller gilt und damit welche Pflichten (u. a. Systembeteiligung/Meldungen) zu erfüllen sind.
Mehr Verpackungen sind systembeteiligungspflichtig: Der Kreis der systembeteiligungspflichtigen Verpackungen wird erweitert, um u. a. Primärproduktionsverpackungen sowie bestimmte Transportverpackungen.
Neue Anforderungen für den gewerblichen Bereich (B2B): Ab 2028 kommt für Hersteller von nicht systembeteiligungspflichtigen Verpackungen eine Zulassungspflicht. Zudem ist künftig entweder eine individuelle Eigenrücknahme oder der Anschluss an eine sonstige Organisation für Herstellerverantwortung (OfH) vorgesehen.
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