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Eine Initiative der ZENTEK Gruppe

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EU-Kommission veröffentlicht überarbeitete FAQs zur PPWR

Kurz vor dem Geltungsbeginn veröffentlicht die EU-Kommission eine überarbeitete Version der FAQs zur Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR). Die aktualisierten Leitlinien greifen neue Aspekte auf und sollen Unternehmen bei der praktischen Umsetzung der Verordnung unterstützen.

Im Fokus der Überarbeitung stehen u.a.:

  • Identifikationsmerkmal und Rückverfolgbarkeit von Verpackungen
  • Verpflichtungen für Transportverpackungen
  • Auslegung der Erzeugerrolle
  • Umgang mit bereits produzierten oder gelagerten Waren und Verpackungen

PPWR & Konformität: Zentek kooperiert mit PackIntelX

Die regulatorischen Anforderungen an Unternehmen im Verpackungsumfeld steigen. Insbesondere im Kontext der PPWR gewinnen strukturierte Daten, belastbare Prozesse und eine nachvollziehbare Dokumentation an Bedeutung. Im Fokus steht dabei häufig die Erstellung, Aktualisierung und Verwaltung von Konformitätserklärungen.

Zentek kooperiert deshalb mit PackIntelX und ergänzt sein Leistungsangebot um eine digitale Plattformunterstützung. Die Lösung unterstützt Unternehmen dabei, verpackungsbezogene Informationen strukturiert zu erfassen und zu verarbeiten sowie Konformitätserklärungen effizient zu erstellen und zu verwalten.

Zentek begleitet Unternehmen dabei, regulatorische Anforderungen in klare Prozesse und belastbare Datenstrukturen zu übersetzen. In der Zusammenarbeit mit PackIntelX wird diese Kompetenz um eine Plattformlösung ergänzt, die Informationen zentral zusammenführt und dokumentationsrelevante Abläufe systematisch abbildet.

Für Unternehmen, die ihre Prozesse rund um PPWR und Konformitätserklärungen neu aufsetzen oder weiterentwickeln müssen, bietet die Kooperation eine praxisnahe Unterstützung.

Sie möchten mehr erfahren?
Dann sprechen Sie uns gerne an. Wir unterstützen Sie dabei, die Anforderungen einzuordnen und passende nächste Schritte für Ihr Unternehmen abzuleiten.

Permanenttragetaschen unterliegen der Systembeteiligung

Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Grundsatzurteil entschieden, dass Permanenttragetaschen (besonders langlebige Kunststofftragetaschen) systembeteiligungspflichtige Verpackungen sind, wenn sie Kunden am Point of Sale zum Transport der Einkäufe bereitgestellt werden. Für Handel und Hersteller kann daraus (Nach-)Beteiligungsbedarf im dualen System entstehen.

EU-Kommission legt Berechnungs­regel­n für Rezyklatanteile in PET-Getränkeflaschen fest

EU-Kommission konkretisiert Vorgaben der Einwegkunststoffricht­linie – erstmals einheitliche Methodik für chemisches Recycling.­­­

Die Europäische Kommission hat einen neuen Durchführungsbeschluss zur Berechnung, Überprüfung und Berichterstattung des Rezyklatanteils in Einweg-Getränkeflaschen aus PET verabschiedet. Der Beschluss ist Teil des Kunststoffpakets der Kommission und ersetzt die bisherige Regelung.­­

Der Durchführungsbeschluss gilt für Einweg-Getränkeflaschen bis zu drei Litern Fassungsvermögen aus PET. Bei der Berechnung werden neben dem Flaschenkörper auch Verschlüsse, Deckel, Etiketten und Sleeves berücksichtigt. Anrechenbar ist ausschließlich Rezyklat aus Post-Consumer-Kunststoffabfällen.

Erstmals wird auch eine einheitliche Methodik für chemisch recycelte Kunststoffe festgelegt. Chemische Recyclingverfahren unterliegen dabei einer sogenannten „fuel-use excluded“-Massenbilanzierung: Nur Materialanteile, die tatsächlich wieder in Kunststoffprodukte eingehen, dürfen angerechnet werden. Kraftstoff- und Energieverwertungspfade sind ausgeschlossen. Unabhängige Zertifizierungen sind grundsätzlich jährlich vorgeschrieben; für KMU gelten erleichterte Prüfintervalle.

Herkunft anrechenbarer Rezyklate gestaffelt geregelt: In einer ersten Phase sind Rezyklate aus der Europäischen Union und dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) anrechenbar. Ab dem 21. November 2027 können unter bestimmten Voraussetzungen auch Rezyklate aus OECD-Staaten berücksichtigt werden, sofern diese gleichwertige Anforderungen erfüllen und nicht unter Ausschlüsse der EU-Abfallverbringungsverordnung fallen. Rezyklate aus Nicht-OECD-Staaten sind grundsätzlich ebenfalls anrechenbar — allerdings nur dann, wenn zusätzliche Vereinbarungen oder Abkommen mit der EU die umweltgerechte Bewirtschaftung der Kunststoffabfälle sicherstellen.

Der Beschluss tritt 20 Tage nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft.

Abgrenzung zur PPWR und Ausblick: Der Beschluss betrifft ausschließlich die Rezyklatvorgaben der SUPD für PET-Flaschen und ist rechtlich von der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) zu unterscheiden. Regelungen für Nicht-PET-Flaschen und weitere Kunststoffverpackungen werden gesondert im Rahmen der PPWR festgelegt. In der Branche wird erwartet, dass dabei einzelne methodische Elemente des neuen SUPD-Durchführungsbeschlusses aufgegriffen werden.

Quelle: EUWID Recycling und Entsorgung

Ab August verbindlich: Bundestag verabschiedet das VerpackDG

Der Bundestag hat am 11. Juni 2026 das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) in 2. und 3. Lesung beschlossen. Damit steht der nationale Vollzugsrahmen für die EU-Verpackungsverordnung (PPWR), die ab dem 12. August 2026 unmittelbar gilt. Die PPWR ersetzt das bisherige Verpackungsgesetz (VerpackG) und das VerpackDG regelt ergänzend Zuständigkeiten, Vollzug und Sanktionen auf nationaler Ebene.

Was sich ändert – kurz & kompakt:

Fokus auf Kreislaufwirtschaft: Beteiligungsentgelte werden künftig stärker an der ökologischen Gestaltung von Verpackungen ausgerichtet – je nach Verpackungsdesign kann sich dies auf die Kosten auswirken. Zudem steigen die Recyclingquoten (z. B. Kunststoff bis 2030 auf 80 %).

Neuer Herstellerbegriff: Durch das Rollenverständnis der PPWR kann sich verschieben, wer als Hersteller gilt und damit welche Pflichten (u. a. Systembeteiligung/Meldungen) zu erfüllen sind.

Mehr Verpackungen sind systembeteiligungspflichtig: Der Kreis der systembeteiligungspflichtigen Verpackungen wird erweitert, um u. a. Primärproduktionsverpackungen sowie bestimmte Transportverpackungen.

Neue Anforderungen für den gewerblichen Bereich (B2B): Ab 2028 kommt für Hersteller von nicht systembeteiligungspflichtigen Verpackungen eine Zulassungspflicht. Zudem ist künftig entweder eine individuelle Eigenrücknahme oder der Anschluss an eine sonstige Organisation für Herstellerverantwortung (OfH) vorgesehen.

Sie benötigen Unterstützung bei der Einordnung oder Umsetzung der Anforderungen?
Nutzen Sie unser Angebot – vom kompakten Webinar über praxisnahe Workshops bis zum persönlichen Austausch. Weitere Informationen finden Sie unter: www.zentek.de/akademie

Zentek Gruppe veröffentlicht ersten Nachhaltigkeitsbericht

Was lange vor allem als Entsorgung betrachtet wurde, bedeutet für die Zentek Gruppe weit mehr: Ressourcen, Chancen und Zukunft. Genau diesen Anspruch bringt der Purpose des Unternehmens auf den Punkt: Mit uns wird Abfall wertvoll.

Mit ihrem ersten Nachhaltigkeitsbericht für das Jahr 2025 zeigt die Zentek Gruppe, wie sie diesen Anspruch in ihrer Nachhaltigkeitsarbeit verankert, welche Themen im Fokus stehen und wie Fortschritte künftig noch transparenter gemacht werden sollen.

Grundlage des Berichts ist der VSME-Standard inklusive Comprehensive-Modul. Inhaltlich orientiert sich der Bericht an vier Handlungsfeldern, die die Nachhaltigkeitsstrategie der Zentek Gruppe prägen.

Ein zentrales Handlungsfeld ist die Förderung und Gestaltung der Kreislaufwirtschaft. Zentek versteht Abfall nicht als Ende eines Prozesses, sondern als wertvolle Ressource. Ziel ist es, Abfälle zu vermeiden, hochwertiges Recycling zu stärken und Stoffkreisläufe möglichst geschlossen zu halten.

Beim Schutz von Klima und Umwelt betrachtet Zentek sowohl die eigene Geschäftstätigkeit als auch Auswirkungen entlang der Wertschöpfungskette. Dazu gehören unter anderem Energie, Emissionen und Umweltverschmutzung sowie die stärkere Integration von Umwelt- und Klimakriterien in Prozesse, Beschaffung und Leistungen.

Als faire und attraktive Arbeitgeberin möchte Zentek ein Arbeitsumfeld schaffen, das von Respekt, Sicherheit, Chancengleichheit und Entwicklungsmöglichkeiten geprägt ist. Denn nachhaltiger Unternehmenserfolg entsteht vor allem durch die Menschen im Unternehmen.

Das Handlungsfeld verantwortungsvolles Unternehmertum steht für transparente Strukturen, verantwortungsvolle Unternehmensführung und Vertrauen entlang der Wertschöpfungskette. Zentek verbindet damit wirtschaftlichen Erfolg mit ökologischer und sozialer Verantwortung.

Bereits 2025 wurden wichtige Schritte umgesetzt — darunter der Ausbau von clozed loop™, neue Angebote rund um CSRD-Reporting und PPWR, der Relaunch von recycling.de sowie der
B Circular Aktionstag mit anderen B Corps.

Der erste Nachhaltigkeitsbericht ist für die Zentek Gruppe kein Abschluss, sondern ein Ausgangspunkt: Nachhaltigkeitsziele sollen weiter konkretisiert, Entwicklungen nachvollziehbar gemacht und Kunden bei ihrer Ressourcentransformation noch gezielter unterstützt werden.

EU-Kommission veröffentlicht lange erwartete Leitlinien zur PPWR

Die Europäische Kommission hat nun die Leitlinien [Guidance] sowie einen FAQ-Katalog [FAQ] zur neuen EU-Verpackungsverordnung (EU) 2025/40 (PPWR) veröffentlicht. Damit stehen betroffenen Unternehmen nun wichtige Hilfestellungen für das Verständnis und die praktische Umsetzung der neuen Vorgaben zur Verfügung. Die Dokumente geben Orientierung zu zentralen Anforderungen der Verordnung und tragen dazu bei, mehr Sicherheit im Umgang mit der PPWR zu schaffen.

PPWR: Lockerung der Wiederverwendungspflichten für Palettenumhüllungen und Umreifungsbänder

Mit einem delegierten Rechtsakt Ende Februar 2026 hat die EU-Kommission die vorgesehenen Wiederverwendungsquoten für bestimmte Transportverpackungen angepasst. Konkret entfällt die ursprünglich ab 2030 geltende Verpflichtung zur 100-prozentigen Wiederverwendung von Palettenumhüllungen (Stretchfolien) und Umreifungsbändern im innerstaatlichen und innerbetrieblichen Transport (Art. 29 Abs. 2 und 3 PPWR). Gründe dafür liegen darin, dass diese Verpackungen bereits heute vollständig recycelbar sind und entsprechend verwertet werden können. Die 40 % – Wiederverwendungsquote gemäß Artikel 29 Absatz 1 bleibt unberührt, betrifft die genannten Verpackungen jedoch nur noch im grenzüberschreitenden Verkehr.

Zentek und Schlaadt wollen EPS-Verpackungen stärker in den Kreislauf führen

Die Zentek Gruppe und die Schlaadt Unternehmensgruppe bauen ihre Zusammenarbeit im Bereich nachhaltiger Verpackungen aus. Im Fokus stehen Sammel- und Sortierstrukturen für EPS-Verpackungen, das mechanische Recycling sowie die Entwicklung kreislauffähiger Verpackungslösungen im Kontext der PPWR.

Die beiden Unternehmen haben eine Kooperation vereinbart, um Verpackungslösungen und Recyclingprozesse für expandiertes Polystyrol (EPS) weiterzuentwickeln. Ziel ist es, Verpackungen aus Partikelschäumen stärker auf Kreislauffähigkeit auszurichten und die dafür notwendige Infrastruktur auszubauen.

Nach Angaben der Unternehmen bringt Schlaadt seine Erfahrung in der Herstellung und Verarbeitung von EPP- und EPS-Lösungen ein. Zentek steuert insbesondere Know-how in der Kreislaufwirtschaft sowie Strukturen für die Erfassung und Verwertung von Wertstoffen bei.

Ein Schwerpunkt der Zusammenarbeit liegt auf dem Ausbau der Sammlung und Sortierung von EPS-Verpackungen. Darüber hinaus soll das mechanische Recycling von Styropor-Verpackungen intensiviert werden. Langfristig zielt die Kooperation darauf ab, gebrauchte EPS-Verpackungen wieder als Rohstoff für neue Verpackungsanwendungen nutzbar zu machen.

Neben dem Recycling stehen auch Anforderungen an das Verpackungsdesign im Mittelpunkt. Geplant sind Lösungen, die Schutz- und Isolationseigenschaften mit einer besseren Rückführbarkeit in den Wertstoffkreislauf verbinden. Auch der verstärkte Einsatz recycelter Materialien ist Teil der Zusammenarbeit.

Die Kooperation ist vor dem Hintergrund der europäischen Verpackungsverordnung PPWR angelegt. Im Fokus steht die Frage, wie sich Verpackungen so gestalten und erfassen lassen, dass sie regulatorischen Anforderungen entsprechen und zugleich praktikable Kreislauflösungen ermöglichen.

UBA und ZSVR widerlegen gängige Recycling-Mythen

Recycling in Deutschland: UBA und ZSVR widerlegen gängige Mythen

Das Umweltbundesamt (UBA) und die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) haben auf ihrer Jahrespressekonferenz aktuelle Zahlen zum Verpackungsrecycling vorgestellt. Die Daten zeigen deutlich: Recycling funktioniert in Deutschland – und viele populäre Irrtümer halten einer Faktenprüfung nicht stand.

Stabile Recyclingquoten – Schwächen bei Glas und Verbunden

2024 wurden erneut rund 5,5 Millionen Tonnen Verpackungsabfälle aus den dualen Systemen verwertet.
Fünf von acht gesetzlichen Recyclingquoten – darunter Papier/Pappe/Karton, Weißblech, Aluminium und Kunststoffe – wurden erreicht oder übertroffen.
Getränkekartons, Glas und Verbundverpackungen bleiben dagegen klar unter den Zielvorgaben.

Kunststoffrecycling durchbricht 70-Prozent-Marke

Der verbreitete Mythos, dass kaum Kunststoff recycelt werde, wurde durch die aktuellen Zahlen widerlegt.
Die werkstoffliche Verwertungsquote ist seit 2018 von 42 % auf über 70 % gestiegen – ein historischer Höchststand. Damit sei der Eindruck, „es werde sowieso alles verbrannt“, klar entkräftet.

Gelber Sack: Moderne Sortieranlagen leisten präzise Arbeit

UBA und ZSVR betonen, dass mehr als die Hälfte des Inhalts der gelben Tonne ins tatsächliche Recycling gelangt. Fehlwürfe und nicht recyclingfähige Verpackungen bremsen jedoch die Quoten. Durch die EU-Verpackungsverordnung werden die Anforderungen an recyclinggerechtes Verpackungsdesign weiter steigen: Ab 2030 müssen Verpackungen mindestens zu 70 % recyclingfähig oder wiederverwendbar sein.

Glasrecycling: Farbtrennung bleibt entscheidend

Auch beim Glas ist die sortenreine Sammlung weiterhin maßgeblich für den Recyclingerfolg. Die getrennte Erfassung von Weiß-, Grün- und Braunglas bleibt konsequent vom Container bis zur Glashütte erhalten. Um die Zielvorgaben zu erreichen, sollen Sammelmengen erhöht und Fehlwürfe reduziert werden. Noch immer landet zu viel Altglas im Restmüll.

Tipps zur richtigen Mülltrennung sowie Containerstandorte finden Verbraucher*innen unter:
www.muelltrennung-wirkt.de


Original-Pressemitteilung:
https://www.verpackungsregister.org/stiftung-und-behoerde/presse-medienbereich/newsdetail/mit-fakte…