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PPWR und Rezyklateinsatz: Experteninterview mit Valerio Sama von TOMRA

Valerio Sama, Business Development Manager bei TOMRA, erklärt, wie die PPWR den Einsatz von Post-Consumer-Rezyklaten verändert, welche Herausforderungen bei Lebensmittelverpackungen bestehen und warum präzise Sortiertechnologien für hochwertige Kreisläufe entscheidend sind.

Wie sehen Sie die PPWR-Anforderungen zum Rezyklateinsatz in Verpackungen ab 2030 in der EU?

Die PPWR setzt erstmals EU-weit verbindliche Mindestquoten für den Einsatz von Post-Consumer-Rezyklaten in Kunststoffverpackungen fest. Damit schafft sie einen klaren regulatorischen Rahmen für die Kreislaufwirtschaft. Dies begrüßen wir ausdrücklich, insbesondere weil dadurch Modernisierung und Investitionen in Advanced Sorting Technology weiter vorangetrieben werden.

Gleichzeitig bedeutet das aber auch:

• Es müssen Rezyklate in sehr hoher Qualität erzeugt werden, insbesondere aufgrund der anspruchsvollen Anwendungen im Verpackungsbereich, etwa bei Lebensmittelverpackungen.
• Die Kosten müssen in einem vertretbaren Rahmen bleiben, damit Rezyklate gegenüber Virgin Material wettbewerbsfähig bleiben.
• Es müssen ausreichend Rezyklate in hoher Qualität verfügbar sein. Das setzt voraus, dass mehr gesammelt, sortiert und recycelt wird.

Aus unserer Sicht ist die PPWR daher ein wichtiger Hebel, um Kreisläufe für Verpackungskunststoffe tatsächlich zu schließen — im Sinne eines Closed Loop. Gleichzeitig wird sie den Druck erhöhen, die Qualität der sortierten Materialien deutlich zu verbessern, um ausreichend Rezyklat in Lebensmittelqualität bereitstellen zu können.

Welche besonderen Herausforderungen und Chancen sehen Sie beziehungsweise TOMRA bei kontaktsensitiven Verpackungen, insbesondere Lebensmittelverpackungen?

Herausforderungen:

Eine zentrale Herausforderung sind die sehr hohen Qualitätsanforderungen. Lebensmittelkontaktmaterialien müssen nahezu frei von Fremdstoffen sein und extrem hohe Reinheiten aufweisen. Dafür ist eine Sortierung in Food Grade erforderlich.

Hinzu kommen komplexe Verpackungsdesigns. Diese erschweren die Sortierung in Lebensmittel- und Nicht-Lebensmittelverpackungen und verringern dadurch die Ausbeute.

Eine weitere Herausforderung ist die derzeit noch begrenzte Menge an lebensmitteltauglichem Rezyklat. Besonders bei Polyolefinen, zum Beispiel PE und PP, ist das Angebot aktuell noch gering.

Chancen:

Gleichzeitig entstehen durch technologische Innovationen große Chancen. Fortschritte in der sensorgestützten Sortierung ermöglichen eine immer präzisere Materialtrennung — etwa zwischen Food und Non-Food mithilfe von KI.

Auch das Thema Design for Recycling gewinnt an Bedeutung. Hersteller beginnen zunehmend, Verpackungen stärker auf Recyclingfähigkeit auszulegen. Perspektivisch könnten Guidelines für das Design von Lebensmittelverpackungen essenziell werden, um Ausbeute und Qualitäten zu steigern — im Sinne eines „Design for AI“.

Darüber hinaus werden neue Geschäftsmodelle attraktiver. Geschlossene Materialkreisläufe zwischen Herstellern, Recyclern und Markenartiklern gewinnen wirtschaftlich an Relevanz.

Für TOMRA liegt die Chance insbesondere darin, hochreine Materialströme durch präzise Sortiertechnologie bereitzustellen, die als Grundlage für lebensmitteltaugliche Rezyklate dienen.

Wie kann TOMRA die Teilnehmer in der Wertschöpfungskette am besten unterstützen — etwa am Beispiel eines Lebensmittelherstellers?

1. Verbesserung der Sortierqualität

TOMRA kann dazu beitragen, unterschiedliche Fraktionen nach Farbe, Material, Lebensmittel- und Nicht-Lebensmittelanwendungen sowie MFI zu sortieren, um hohe Qualitäten zu erzeugen.

2. Unterstützung bei geschlossenen Materialkreisläufen

Gemeinsam mit Partnern kann TOMRA dazu beitragen, Closed-Loop-Systeme aufzubauen, zum Beispiel:

• Bottle-to-Bottle
• Tray-to-Tray
• weitere geschlossene Kreisläufe

3. Daten und Transparenz entlang der Wertschöpfungskette

Moderne Sortiersysteme liefern Material- und Qualitätsdaten, die Unternehmen dabei unterstützen können:

• Rezyklatqualität zu dokumentieren
• Materialströme besser zu steuern
• regulatorische Anforderungen zu erfüllen, zum Beispiel durch PolyPerception Waste Analytics

4. Beratung zu Design for Recycling

Bereits im Verpackungsdesign können Hersteller sicherstellen, dass Verpackungen optimal sortierbar und recyclingfähig sind. TOMRA bietet hierfür Detailanalysen im Technikum an, bei denen Verpackungen sowohl statisch als auch dynamisch analysiert werden.

PPWR-Konformitätserklärung: Experteninterview mit Dr. Martin Engelmann

Im zweiten Teil des Interviews geht Dr. Martin Engelmann (IK) auf die Konformitätserklärung als erste verbindliche Pflicht mit Inkrafttreten der PPWR ein. Er erläutert, welche Anforderungen ab August 2026 gelten, worauf Erzeuger besonders achten sollten und wie sich Unternehmen frühzeitig und strukturiert auf die neuen Vorgaben vorbereiten können.

Die Konformitätserklärung ist die erste konkrete Verpflichtung, die für Erzeuger mit Inkrafttreten der PPWR greift. Was genau versteht die Verordnung darunter – und welche Chancen, aber auch Risiken, sehen Sie dabei für die Unternehmen?  

Der Erzeuger hat die Pflicht, die Compliance seiner Verpackungen mit den Vorgaben der PPWR zu prüfen und in einer Konformitätserklärung plus Technischen Dokumentation schriftlich festzuhalten und diese aufzubewahren. Aufgrund der zeitlichen Abfolge der PPWR-Pflichten sind zum 12. August 2026, wenn die PPWR wirksam wird, zunächst „nur“ diese Pflicht zur Konformitätsbewertung sowie der Nachweis der Einhaltung der Grenzwerte für Chemikalien, inklusive PFAS in Lebensmittelverpackungen, in der Konformitätserklärung bindend. Die weiteren Anforderungen werden in den folgenden Jahren wirksam, so dass die Konformitätserklärung entsprechend ergänzt werden muss.

Was sind aus Ihrer Sicht die wichtigsten Punkte, sprich was sollten Erzeuger jetzt tun, um gut vorbereitet zu sein? 

Der wichtigste Punkt ist sicherlich, zunächst Klarheit darüber zu gewinnen, für welche Verpackungen das Unternehmen Erzeuger im Sinne der PPWR ist. Dabei hilft, dass die Konformitätsbewertung auf der Verpackungswertschöpfungsstufe erfolgen muss, auf der die Verpackung ihre endgültige Form erhält und Verkaufs- und Umverpackungen befüllt werden. Der Lieferant von Verpackungen oder Verpackungsmaterialien hat die Pflicht, dem Erzeuger alle Informationen und Unterlagen auszuhändigen, die dieser für die Konformitätsbewertung und -erklärung sowie die technische Dokumentation benötigt. Die erforderlichen Informationen ergeben sich aus Anhang VII der PPWR und umfassen neben einer allgemeinen Beschreibung des Produkts, Entwürfen, Zeichnungen, anwendbare Normen auch Prüfberichte sowie bei wiederverwendbaren Verpackungen die Bestätigung, dass die Anforderungen z.B. an die Rekonditionierbarkeit eingehalten wurden.

Welche Templates / Vorlagen kennen Sie bereits und würden diese empfehlen?

Das Forum Rezyklat entwickelt Vorlagen für die Konformitätserklärung des Erzeugers und die IK arbeitet an Vorlagen für den Lieferanten.

Rezyklateinsatz: Experteninterview mit Dr. Dirk Textor

PPWR, Rezyklateinsatz und Zusammenarbeit entlang der Wertschöpfungskette:
Im Interview mit recycling.de erläutert Dr. Dirk Textor, Geschäftsführer der Textor Kunststoff GmbH, welche Auswirkungen die PPWR auf Kunststoffrecycler hat, wo insbesondere in der Lebensmittelbranchen Herausforderungen liegen und welche Rahmenbedingungen aus seiner Sicht notwendig sind, um den Rezyklateinsatz künftig erfolgreich umzusetzen.

PPWR-Herstellerdefinition: Experteninterview mit Dr. Martin Engelmann

Wer gilt künftig als Hersteller im Sinne der PPWR?
Die neue EU-Verpackungsverordnung bringt eine deutlich differenziertere Herstellerdefinition mit sich. Im Interview erläutert Dr. Martin Engelmann, Hauptgeschäftsführer der IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e.V., warum der Begriff komplex geregelt ist, welche Akteure entlang der Wertschöpfungskette künftig als Hersteller gelten, welche Rolle Handel und Abfüller einnehmen und weshalb eine korrekte Einordnung entscheidend für Registrierung, Berichtspflichten und die Finanzierung der Entsorgung ist.

Die PPWR bringt erstmals eine klare funktionale Zuordnung der Marktakteure. Der zuvor „universal“ verwendetet Begriff Hersteller ist ab nun differenzierter zu betrachten. Wie definiert die PPWR den Begriff Hersteller? 

Die Definition des Herstellers in der PPWR ist überkomplex reguliert. Die Verständlichkeit wird erschwert durch die Verweisung auf die Begriffe „Erzeuger, Importeur oder Vertreiber“, die wiederum eigenständig definiert sind, und durch die im Gesetzgebungsprozess vorgenommene Vorverlagerung der Herstellereigenschaft auf den Produzenten von leeren Transportverpackungen, Serviceverpackungen und den neu eingeführten Begriff der Primärproduktionsverpackung. Wenn man es ganz einfach will, dann ist Hersteller im Sinne der PPWR derjenige, der erstmals die Lieferkette in dem Mitgliedstaat eröffnet, in dem die Verpackung zu Abfall wird. Allerdings gibt es davon Ausnahmen, z.B. bei der Auftragsproduktion für Markenhersteller und bei Kleinstunternehmen. Die IK hat Entscheidungsbäume sowohl für den Erzeuger wie auch für den Hersteller erstellt, anhand derer sich Unternehmen über die eigene Rolle in der PPWR informieren können.

Welche Akteure entlang der Wertschöpfungskette fallen typischerweise unter diese neue Herstellerdefinition – und wer wird künftig nicht mehr als solcher gelten? 

Wichtig ist, dass bei Verkaufs- und Umverpackungen nicht der Verpackungsproduzent, sondern in der Regel der Abfüller der Hersteller im Sinne der PPWR ist. Bei Produzenten von Handelsmarken und ausländischen Markenherstellern, die über den deutschen Handel vertrieben werden und die bisher in Deutschland als Hersteller galten, geht die Hersteller-Eigenschaft auf den Handel über. Das ist die wesentliche Änderung aufgrund des neuen Hersteller-Begriffs.

Warum ist die korrekte Einordnung als Hersteller so entscheidend? 

Der Hersteller hat sich nicht nur bei dem nationalen Register zu registrieren, er muss sich auch selbst oder über eine Organisation der Erweiterten Herstellerverantwortung bei der Behörde zulassen lassen. Darüber hinaus muss er oder die Organisation jährlich über die in Verkehr gebrachten Mengen nach 22 Verpackungskategorien an die nationale Behörde berichten. Schließlich hat der Hersteller seine Pflichten der erweiterten Herstellerverantwortung zu tragen, d.h. er muss die Finanzierung für die Sammlung und Entsorgung seiner Verpackungsabfälle übernehmen. Wer das nicht korrekt macht, muss mit empfindlichen Sanktionen rechnen.

Welche Missverständnisse oder Fehlinterpretationen sind derzeit am häufigsten zu beobachten?  

Das Nebeneinander der Begriffe „Hersteller“ und „Erzeuger“ und ihre von der Alltagssprache unterschiedliche Bedeutung bereitet in der Praxis erhebliche Schwierigkeiten. Hinzu kommt die – aufgrund der Ausnahmen und Sonderregeln – sehr komplizierte Prüfung der Voraussetzungen. Ich rate allen Unternehmen, die Verpackungen herstellen oder nutzen, sich frühzeitig einen Überblick zu verschaffen, für welche Verpackungen sie welche Rolle in der PPWR haben. Das können z.B. bei einer Transportpalette, auf der Umverpackungskisten mit  unbefüllten Verpackungsbechern gestapelt und durch Stretchfolie und Umreifungsbänder gesichert sind, ganz unterschiedliche Rollen sein.