Zum Hauptinhalt springen

Eine Initiative der ZENTEK Gruppe

  • Deutsch
  • English

Extended Producer Responsibility (EPR)

Mit jedem Zielmarkt steigen nicht nur Ihre Verkaufszahlen, sondern auch Ihre Pflichten. Die erweiterte Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility – EPR) verpflichtet Unternehmen, Verantwortung für den Lebenszyklus ihrer Verpackungen oder verpackten Produkte zu übernehmen – von der Herstellung über die Nutzung bis zur Entsorgung. Wer hier den Überblick behält, bleibt in allen Märkten handlungsfähig.

Was ist EPR?

Die Erweiterte Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility – EPR) ist ein umweltpolitisches Konzept, das in der gesamten Europäischen Union gilt. Es verpflichtet Hersteller dazu, die Verantwortung für die gesamte Lebensdauer ihrer Verpackungen und verpackten Produkte zu übernehmen – von der Herstellung über die Nutzung bis zur Entsorgung. Ziel ist es, Abfälle zu vermeiden, das Recycling zu fördern und die Kreislaufwirtschaft zu stärken.

Maßgeblich für die EU ist die EU-Verordnung für Verpackungen (PPWR), die seit dem 12. August 2026 schrittweise gilt. Aber auch außerhalb der EU bestehen vergleichbare Vorgaben – etwa in Norwegen (über das EWR-Abkommen) oder im Vereinigten Königreich (UK Extended Producer Responsibility for Packaging).

Bevollmächtigte nach PPWR

Jetzt handeln: Bevollmächtigte werden Pflicht! Ab dem 12. August 2026 benötigen alle Unternehmen, die Verpackungen in EU-Mitgliedstaaten ohne eigene Niederlassung in Verkehr bringen, einen Bevollmächtigten. Die PPWR unterscheidet zwei Formen von Bevollmächtigten, die Unternehmen dabei unterstützen, ihre Pflichten in der EU rechtskonform zu erfüllen.

„Bevollmächtigter“
für Erzeuger

[Artikel 17]

Der Bevollmächtigte kann vom Erzeuger von Verpackungen oder verpackten Produkten beauftragt werden, um bestimmte Pflichten des Erzeugers gemäß der PPWR zu übernehmen. Er handelt im Namen des Erzeugers und erfüllt bestimmte Aufgaben, wie z. B insbesondere Konformitätspflichten, die Erstellung erforderlicher Nachweise oder die Kommunikation mit Behörden. Damit unterstützt der Bevollmächtigte den Erzeuger dabei, seine gesetzlichen Anforderungen der PPWR rechtskonform zu erfüllen.

„Bevollmächtigter“ für die erweiterte Hersteller­verantwortung

für Hersteller

Mit der PPWR wird ein Bevollmächtigter insbesondere dann benötigt, wenn Unternehmen Verpackungen oder verpackte Produkte in EU-Mitgliedstaaten in Verkehr bringen, in denen sie keine eigene Niederlassung haben (Artikel 44). Der Bevollmächtigte übernimmt in diesem Fall die Aufgaben der erweiterten Hersteller­verantwortung (EPR), darunter: Registrierung im jeweiligen Mitgliedsstaat, Mengen­meldungen, Berichte und die laufende Kommunikation mit Behörden. Damit stellt der Bevollmächtigte für Hersteller sicher, dass Hersteller ihre EPR-Pflichten EU-weit rechtskonform erfüllen können.

„Bevollmächtigung“ nach VerpackDG (§ 5)

Hinweis für Deutschland (ab dem 12. August 2026)

Für Hersteller ohne Niederlassung in Deutschland, die erstmals Verpackungen oder verpackte Produkte im Bundesgebiet bereitstellen, gilt:

  • Beauftragung vor der erstmaligen Bereitstellung
  • schriftliche Vollmacht in deutscher Sprache
  • Benennung des Bevollmächtigten gegenüber der ZSVR unverzüglich nach Beauftragung
  • Benennung im Rahmen der Registrierung, Bestätigung durch die ZSVR erforderlich
  • Registrierung und Datenmeldungen können nicht vom Bevollmächtigten übernommen werden

Beispiel EPR Compliance – Multi Markt Vertrieb

In der täglichen Umsetzung zeigt sich, wie komplex EPR für international tätige Unternehmen ist. Unterschiedliche Registrierungen, Fristen und Gebühren machen die Einhaltung der Vorgaben oft zu einer Herausforderung.

Ein Tee. Fünf Märkte. Fünf Verfahren.

Ausgangslage: Ein deutscher Produzent für Teeprodukte vertreibt seine Produkte nicht nur in Deutschland, sondern auch in weitere EU- und Nicht-EU-Länder.

Auch unter der PPWR muss sich der Tee-Produzent in jedem Zielland separat registrieren, nationale Meldefristen einhalten und länderspezifische Gebühren zahlen. Eine einzige EU-Lizenz gibt es nicht.

Frankreich

EU

Das AGEC-Gesetz ergänzt die PPWR. Unternehmen müssen sich bei CITEO registrieren, eine IDU-Nummer führen und das Triman-Logo verwenden, bis die harmonisierte EU-Kennzeichnung greift.

Nationales Ergänzungsgesetz
AGEC-Gesetz (Loi anti-gaspillage)
EPR-System
CITEO, ADELPHE, LEKO
Registrierung
IDU (Identifiant Unique)
Gebührenstruktur
National festgelegt (Öko-Beitrag)
Meldefristen
Jährlich
Bagatellgrenzen
Keine
Zusätzliche Kennzeichnung
Triman + Info-Tri bis zur Harmonisierung
Sanktionen
Bis 30.000 €
Bevollmächtigter
Empfohlen

VERANTWORTUNG KENNT KEINE GRENZEN

Ein Produkt. Europaweit gedacht.

Begleiten Sie einen Teebeutel von Deutschland nach Europa. Entdecken Sie, was in Ihrem Zielland wichtig ist.

Europakarte wird geladen …
Zielland entdecken
DeutschlandTeehersteller & ExporteurHier beginnt die Reise.
Entdeckbare LänderUrsprung

Ein hervorgehobenes Land berühren oder auswählen.

Alle Länderinformationen lesen

Ihr Tee in England

Vom Hersteller in Deutschland zum Zielmarkt England. Hinterlegen Sie hier Ihre Informationen zu diesem Markt.

BereichInformation
ZielmarktEngland
ProduktTee im Beutel
Ihre InformationIm Backend ergänzen

Ihr Tee in Norwegen

Eine neue Station für Ihr Produkt. Hinterlegen Sie hier Ihre Informationen für den norwegischen Markt.

BereichInformation
ZielmarktNorwegen
ProduktTee im Beutel
Ihre InformationIm Backend ergänzen

Ihr Tee in Frankreich

Ein Produkt auf dem Weg nach Frankreich. Hinterlegen Sie hier Ihre Informationen für diesen Zielmarkt.

BereichInformation
ZielmarktFrankreich
ProduktTee im Beutel
Ihre InformationIm Backend ergänzen

Ihr Tee in Österreich

Vom Nachbarland zum Zielmarkt. Hinterlegen Sie hier Ihre Informationen für Österreich.

BereichInformation
ZielmarktÖsterreich
ProduktTee im Beutel
Ihre InformationIm Backend ergänzen

Vorteile von EPR Compliance

  • Weniger Verwaltungsaufwand
  • Erfüllung gesetzlicher Vorgaben/ Rechtskonformität
  • Volle Lieferfähigkeit in allen Märkten
  • Konzentration auf das Kerngeschäft
  • Aktuelles Wissen zu regulatorischen Entwicklungen

Die PPWR harmonisiert den Rahmen – nicht die Details.

Nationale EPR-Systeme, damit verbundene nationale Registrierungen, Gebührenmodelle und Meldefristen bleiben bestehen. Was sich ändert und was bleibt, zeigt die Übersicht:

Kriterium Einheitlich (PPWR) Bleibt national
Kennzeichnung EU-Sortieretikett (ab 2028) Nationale Symbole (z. B. Triman, Umweltkennzeichnung) gelten bis zur Harmonisierung weiter
Gebühren Ökomodulation verpflichtend Jedes Land legt eigene Tarife, Materialstaffeln und Berechnungsmethoden fest
Registrierung Mindestanforderungen harmonisiert Separate Anmeldung in jedem nationalen Register erforderlich – keine EU-Einheitslizenz
Meldepflichten Einheitliche Formate & Definitionen Meldeintervalle variieren: jährlich, halbjährlich, vierteljährlich, monatlich oder alle 2 Monate
Bagatellgrenzen Vereinfachte Meldung unter 10 t/Land Schwellen reichen von 0 kg bis 50 Tonnen je nach Land
Verpackungskategorien Einheitliche Definitionen Nicht alle Länder unterscheiden Systembeteiligung vs. Nicht-Systembeteiligung gleich
Bevollmächtigter Pflicht ohne Niederlassung (ab 2026) Anforderungen an Haftung, Vollmacht und Berichtspflichten länderspezifisch
Sanktionen Bußgeld verpflichtend bei Verstößen Bußgeldhöhe legt jeder Mitgliedstaat selbst fest – von wenigen Tausend bis in den sechsstelligen Bereich, Vertriebsverbote

EPR in Zukunft: Der Weg zur Harmonisierung

Harmonisiert durch die PPWR

Einheitliche Regeln sorgen für Klarheit und weniger Aufwand. Im folgenden finden Sie wichtige Fristigen im Überblick:

Ziehen Sie den Regler über die Zeitachse

Konformitätserklärung ab 08/2026
Bevollmächtigter ab 08/2026
Kennzeichnung Erzeuger ab 08/2026
Höchstgrenzwerte Formate 08/2026–02/2027
Kreislaufdurchläufe 08/2026–02/2027
Design for Recycling 08/2026–01/2028
Kompostierbarkeit ab 02/2028
Digitaler Datenträger ab 08/2028
EU-Sortieretikett ab 08/2028
Mindestrezyklatanteile ab 01/2030
Leerraumquote 50 % ab 01/2030
Wiederverwendungsquoten ab 01/2030
Einwegverbote Anhang V ab 01/2030
Wir unterstützen Sie dabei, Ihre EPR-Pflichten heute zu erfüllen und Ihre Systeme zukunftssicher aufzustellen.

EPR in Zukunft: Der Weg zur Harmonisierung

Von nationalen Symbolen zu einer gemeinsamen Kennzeichnung für Europa
Klare Symbole machen richtiges Sortieren einfacher. Einheitliche Kennzeichnungen auf Verpackungen und Sammelbehältern sollen künftig europaweit Orientierung geben und die getrennte Sammlung unterstützen. Der Vorschlag der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission (JRC) zeigt, wie diese gemeinsame Bildsprache aussehen kann: mit wiedererkennbaren Piktogrammen, abgestimmten Farben und eindeutigen Materialbezeichnungen.
Faltschachtel mit den heutigen Zeichen aus Frankreich, Italien und Deutschland
Faltschachtel
Joghurtbecher mit den heutigen Zeichen aus Frankreich, Italien und Deutschland
Joghurtbecher
Weißglasflasche mit den heutigen Zeichen aus Frankreich, Italien und Deutschland
Weißglasflasche

Heute: Nationale Symbole

Heute legt jeder Mitgliedstaat eigenständig fest, wie Verpackungen zu kennzeichnen sind. Symbole, Farben und Pflichtangaben unterscheiden sich je nach Land, Verpackungsart und Material. Unternehmen, die Verpackungen oder verpackte Produkte in mehreren Mitgliedstaaten in Verkehr bringen, benötigen für dieselbe Verpackung daher oft unterschiedliche Kennzeichnungen.

Beispielhaft: In Frankreich ist das Triman-Logo Pflicht, Italien verlangt die Umweltkennzeichnung (Etichettatura Ambientale) mit Materialcodes, in Deutschland informieren freiwillige Trennhinweise über die richtige Entsorgung.

Diese nationalen Symbole gelten bis zur Harmonisierung weiter.

Beispiel: Ein Produkt, drei Länder, drei Zeichen

Dieselbe Verpackung trägt heute in Frankreich, Italien und Deutschland jeweils ein anderes Entsorgungszeichen. Wählen Sie ein Produkt und sehen Sie, wie das gemeinsame EU-Zeichen die nationalen Kennzeichnungen ablöst.

Die PPWR schafft einen gemeinsamen Rahmen – die Details bleiben weitgehend national.

Zeit sparen

Wir managen die EPR-Pflichten in allen Zielländern – Sie konzentrieren sich auf Ihr Geschäft.

Risiken minimieren

Rechtssicher durch den PPWR-Übergang: Registrierung, Meldung, Kennzeichnung.

Märkte erschließen

Neue EU-Märkte ohne eigene Niederlassung? Mit uns als Bevollmächtigter kein Problem.

Wir unterstützen Sie dabei.

Wir unterstützen Sie dabei, Ihre EPR-Pflichten heute zu erfüllen und Ihre Systeme zukunftssicher aufzustellen:
  • Schulung und Beratung ohne weitere operative Abwicklung
  • Aufnahme Ihrer landesspezifischen Stammdaten und Mengen
  • Registrierung bei Behörden und/oder Systemen
  • Vertragsmanagement
  • Mengenmeldung und Datenmanagement
  • Rechnungsprüfung und Reklamationsmanagement
  • Übernahme der kompletten Korrespondenz mit Behörden und Systemen
Ihr Vorteil: Sie erfüllen Ihre gesetzlichen Pflichten zuverlässig, reduzieren den Verwaltungsaufwand und sichern sich eine solide Ausgangsbasis für künftige EU-weit einheitliche Vorgaben.
Zwei Frauen erarbeiten eine Nachhaltigkeitsstrategie an einem Whiteboard – Teamarbeit, Planung und Zielsetzung für 2030.
360

Zentek – 360°Service EPR-Compliance

Für die Erfüllung von EPR-Pflichten in europäischen Märkten bietet die Zentek Gruppe umfassende Unterstützung. Dazu zählen registrierungsrelevante Services, länderspezifische Beratung sowie die Übernahme operativer Pflichten im Rahmen der Extended Producer Responsibility.

360 Service
Einfach gut begleitet.
Sie möchten sicher sein, dass Prozesse funktionieren, Regeln eingehalten werden und Unterstützung da ist, wenn Sie sie brauchen. Genau darauf sind unsere Leistungen ausgerichtet – nachvollziehbar, verlässlich und praxisnah.
EU Icon

Expertise

Aktuelle Vorgaben und Marktentwicklungen werden kontinuierlich analysiert und aufbereitet. Unternehmen erhalten Orientierung, welche Anforderungen jetzt und künftig relevant sind.
EU Icon

Beratung

Individuelle Fragestellungen werden praxisnah geklärt. So entstehen konkrete Handlungsempfehlungen, die rechtliche Sicherheit und wirtschaftliche Effizienz verbinden.
EU Icon

Rechtskonformität

Alle Prozesse – von der Verpackungsgestaltung bis zur Mengenmeldung – orientieren sich an geltenden Vorgaben. Unternehmen handeln jederzeit regelkonform.
EU Icon

Umsetzung

Von der Systembeteiligung bis zum Reporting: Maßnahmen werden nicht nur geplant, sondern auch operativ begleitet, bis Ergebnisse messbar vorliegen.
EU Icon

Effizienz

Komplexe Abläufe werden strukturiert, digital unterstützt und klar dokumentiert. Das reduziert internen Aufwand und schafft Freiraum für das Kerngeschäft.
    FAQ
    Was bedeutet Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR)?

    Die Erweiterte Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility – EPR) ist ein umweltpolitisches Konzept, das in der gesamten Europäischen Union gilt. Hersteller übernehmen dabei die Verantwortung für die gesamte Lebensdauer ihrer Verpackungen und verpackten Produkte – von der Herstellung über die Nutzung bis zur Entsorgung.

    Ziel ist es, Abfälle zu vermeiden, das Recycling zu fördern und die Kreislaufwirtschaft zu stärken.

    Gilt die EPR nur in der EU?

    Nein. Maßgeblich für die EU ist die EU-Verpackungsverordnung (PPWR). Auch außerhalb der EU bestehen vergleichbare Vorgaben – etwa in Norwegen (über das EWR-Abkommen) oder im Vereinigten Königreich (UK Extended Producer Responsibility for Packaging).

    Für Nicht-EU-Märkte gelten dabei komplett eigene Regeln: Unternehmen müssen die jeweiligen nationalen Verpackungsgesetze vollständig separat erfüllen – eine Harmonisierung mit der EU findet nicht statt.

    Was ist die PPWR und seit wann gilt sie?

    Die PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) ist die EU-Verordnung für Verpackungen. Sie gilt seit dem 12. August 2026 schrittweise und unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten.

    Die PPWR harmonisiert die bisher national unterschiedlichen EPR-Regelungen Schritt für Schritt – unter anderem mit einheitlichen Mindestanforderungen an die Registrierung, standardisierten Meldeformaten und einer EU-weiten Kennzeichnung. Das schafft Transparenz und entlastet Unternehmen spürbar.

    Warum ist EPR-Compliance für international tätige Unternehmen so aufwendig?

    Obwohl EPR ein EU-weites Prinzip ist, wird es derzeit in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlich umgesetzt. Für Unternehmen mit mehreren Zielmärkten bedeutet das:

    • separate Registrierung in jedem Land,
    • Kenntnis und Einhaltung unterschiedlicher Gebühren, Fristen und Formate,
    • unterschiedliche Portale sowie abweichende Daten- und Berichtspflichten,
    • Belastung interner Ressourcen durch Administration.

    Das führt zu hohem administrativem Aufwand, zusätzlichen Kosten und komplexen Abläufen, die von den Kernaufgaben ablenken.

    Was wird durch die PPWR einheitlich – und was bleibt national geregelt?

    Die PPWR harmonisiert den Rahmen – nicht alle Details. Einheitlich werden unter anderem die Mindestanforderungen an die Registrierung, Formate und Definitionen der Meldepflichten, EU-weit verbindliche Design-Mindeststandards sowie ab 2028 ein einheitliches EU-Sortieretikett.

    National bleiben dagegen die EPR-Systeme selbst: Die Anmeldung erfolgt weiterhin separat in jedem nationalen Register, und jedes Land legt eigene Tarife, Meldeintervalle und Bußgelder fest. Eine einzige EU-Lizenz gibt es nicht.

    Zentek Gruppe

    Wir beraten Sie gerne

    Arbeiten Sie mit uns zusammen, und wir bieten Ihnen Beratung und Unterstützung. Unser Team aus erfahrenen Experten steht Ihnen jederzeit für Ihre Fragen zur Verfügung.

    Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.
    Anrede(erforderlich)
    Name(erforderlich)