| Bereich | Information |
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Extended Producer Responsibility (EPR)
Was ist EPR?
Die Erweiterte Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility – EPR) ist ein umweltpolitisches Konzept, das in der gesamten Europäischen Union gilt. Es verpflichtet Hersteller dazu, die Verantwortung für die gesamte Lebensdauer ihrer Verpackungen und verpackten Produkte zu übernehmen – von der Herstellung über die Nutzung bis zur Entsorgung. Ziel ist es, Abfälle zu vermeiden, das Recycling zu fördern und die Kreislaufwirtschaft zu stärken.
Maßgeblich für die EU ist die EU-Verordnung für Verpackungen (PPWR), die seit dem 12. August 2026 schrittweise gilt. Aber auch außerhalb der EU bestehen vergleichbare Vorgaben – etwa in Norwegen (über das EWR-Abkommen) oder im Vereinigten Königreich (UK Extended Producer Responsibility for Packaging).
Bevollmächtigte nach PPWR
Jetzt handeln: Bevollmächtigte werden Pflicht! Ab dem 12. August 2026 benötigen alle Unternehmen, die Verpackungen in EU-Mitgliedstaaten ohne eigene Niederlassung in Verkehr bringen, einen Bevollmächtigten. Die PPWR unterscheidet zwei Formen von Bevollmächtigten, die Unternehmen dabei unterstützen, ihre Pflichten in der EU rechtskonform zu erfüllen.
„Bevollmächtigter“
für Erzeuger
[Artikel 17]
Der Bevollmächtigte kann vom Erzeuger von Verpackungen oder verpackten Produkten beauftragt werden, um bestimmte Pflichten des Erzeugers gemäß der PPWR zu übernehmen. Er handelt im Namen des Erzeugers und erfüllt bestimmte Aufgaben, wie z. B insbesondere Konformitätspflichten, die Erstellung erforderlicher Nachweise oder die Kommunikation mit Behörden. Damit unterstützt der Bevollmächtigte den Erzeuger dabei, seine gesetzlichen Anforderungen der PPWR rechtskonform zu erfüllen.
„Bevollmächtigter“ für die erweiterte Herstellerverantwortung
für HerstellerMit der PPWR wird ein Bevollmächtigter insbesondere dann benötigt, wenn Unternehmen Verpackungen oder verpackte Produkte in EU-Mitgliedstaaten in Verkehr bringen, in denen sie keine eigene Niederlassung haben (Artikel 44). Der Bevollmächtigte übernimmt in diesem Fall die Aufgaben der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR), darunter: Registrierung im jeweiligen Mitgliedsstaat, Mengenmeldungen, Berichte und die laufende Kommunikation mit Behörden. Damit stellt der Bevollmächtigte für Hersteller sicher, dass Hersteller ihre EPR-Pflichten EU-weit rechtskonform erfüllen können.
„Bevollmächtigung“ nach VerpackDG (§ 5)
Hinweis für Deutschland (ab dem 12. August 2026)Für Hersteller ohne Niederlassung in Deutschland, die erstmals Verpackungen oder verpackte Produkte im Bundesgebiet bereitstellen, gilt:
- Beauftragung vor der erstmaligen Bereitstellung
- schriftliche Vollmacht in deutscher Sprache
- Benennung des Bevollmächtigten gegenüber der ZSVR unverzüglich nach Beauftragung
- Benennung im Rahmen der Registrierung, Bestätigung durch die ZSVR erforderlich
- Registrierung und Datenmeldungen können nicht vom Bevollmächtigten übernommen werden
Beispiel EPR Compliance – Multi Markt Vertrieb
Ein Tee. Fünf Märkte. Fünf Verfahren.
Ausgangslage: Ein deutscher Produzent für Teeprodukte vertreibt seine Produkte nicht nur in Deutschland, sondern auch in weitere EU- und Nicht-EU-Länder.
Auch unter der PPWR muss sich der Tee-Produzent in jedem Zielland separat registrieren, nationale Meldefristen einhalten und länderspezifische Gebühren zahlen. Eine einzige EU-Lizenz gibt es nicht.
Frankreich
EUDas AGEC-Gesetz ergänzt die PPWR. Unternehmen müssen sich bei CITEO registrieren, eine IDU-Nummer führen und das Triman-Logo verwenden, bis die harmonisierte EU-Kennzeichnung greift.
- Nationales Ergänzungsgesetz
- AGEC-Gesetz (Loi anti-gaspillage)
- EPR-System
- CITEO, ADELPHE, LEKO
- Registrierung
- IDU (Identifiant Unique)
- Gebührenstruktur
- National festgelegt (Öko-Beitrag)
- Meldefristen
- Jährlich
- Bagatellgrenzen
- Keine
- Zusätzliche Kennzeichnung
- Triman + Info-Tri bis zur Harmonisierung
- Sanktionen
- Bis 30.000 €
- Bevollmächtigter
- Empfohlen
Österreich
EUErgänzend zur PPWR gelten weiterhin die Verpackungsverordnung 2014 und das Abfallwirtschaftsgesetz 2002. Ausländische Versandhändler an private Letztverbraucher brauchen bereits seit 2023 einen Bevollmächtigten mit Sitz in Österreich.
- Nationales Ergänzungsgesetz
- Verpackungsverordnung 2014 (AWG 2002)
- EPR-System
- ARA (Altstoff Recycling Austria)
- Registrierung
- EDM-Register + ARA-Lizenzvertrag
- Gebührenstruktur
- Lizenzentgelt nach Material und Menge
- Meldefristen
- Je nach Menge: jährlich, halbjährlich, quartalsweise oder monatlich
- Bagatellgrenzen
- Keine (Pauschallösungen verfügbar)
- Zusätzliche Kennzeichnung
- Keine spezifische Pflicht
- Sanktionen
- Bis 50.000 €
- Bevollmächtigter
- Pflicht seit 2023 für ausländische Unternehmen
Vereinigtes Königreich
Nicht-EUHier gilt die PPWR nicht. Die Producer Responsibility Obligations 2024 sind vollständig separat zu erfüllen. Aktuell sind ausländische Unternehmen ohne UK-Niederlassung noch nicht direkt verpflichtet.
- Nationales Gesetz
- Producer Responsibility Obligations (Packaging) Regulations 2024
- EPR-System
- PackUK (Scheme Administrator)
- Registrierung
- Organisation ID über das RPD-Portal
- Gebührenstruktur
- Waste Management Fees + PRN/PERN, Kunststoff bis £520/t
- Meldefristen
- Halbjährlich (HY1 Oktober, HY2 April)
- Bagatellgrenzen
-
Keine einheitliche Bagatellgrenze
EPR-Pflicht grundsätzlich bei mehr als 25 t Verpackungen pro Jahr und mindestens 1 Mio. £ weltweitem Jahresumsatz, sofern das Unternehmen im UK „established“ ist.
Large Producer ab mehr als 50 t und mehr als 2 Mio. £ Umsatz. - Kennzeichnung
- Recyclability-Labels, vorerst ausgesetzt
- Ohne Niederlassung
- Aktuell keine Pflicht für ausländische Unternehmen ohne UK-Präsenz
- Sanktionen
- Keine Angabe
Norwegen
Nicht-EU (EWR)Auch hier gilt die PPWR nicht. Die Verordnung Nr. 1289 verlangt eine Registrierung bei Grønt Punkt Norge. Eine Bagatellgrenze gibt es nicht mehr, die EPR-Pflicht greift grundsätzlich ab der ersten in Verkehr gebrachten Menge. Unter 10 t im Jahr darf die PRO für ihren jährlichen Behördenbericht eine Mengenschätzung verwenden. Das befreit nicht von Registrierung, PRO-Mitgliedschaft, Gebühren oder EPR-Pflichten.
- Nationales Gesetz
- Verordnung Nr. 1289 vom 23.08.2017
- EPR-System
- Grønt Punkt Norge, Norsirk
- Registrierung
- Direkt bei Grønt Punkt
- Gebührenstruktur
- EPR-Gebühren nach Material
- Meldefristen
- Alle zwei Monate
- Bagatellgrenzen
- Keine – vereinfachte PRO-Berichterstattung bei weniger als 10 t/Jahr
- Kennzeichnung
- Keine Pflicht
- Ohne Niederlassung
- Direkte Registrierung möglich
- Sanktionen
- Keine Angabe
VERANTWORTUNG KENNT KEINE GRENZEN
Ein Produkt. Europaweit gedacht.
Begleiten Sie einen Teebeutel von Deutschland nach Europa. Entdecken Sie, was in Ihrem Zielland wichtig ist.
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Ihr Tee in England
Vom Hersteller in Deutschland zum Zielmarkt England. Hinterlegen Sie hier Ihre Informationen zu diesem Markt.
| Bereich | Information |
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| Zielmarkt | England |
| Produkt | Tee im Beutel |
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Ihr Tee in Norwegen
Eine neue Station für Ihr Produkt. Hinterlegen Sie hier Ihre Informationen für den norwegischen Markt.
| Bereich | Information |
|---|---|
| Zielmarkt | Norwegen |
| Produkt | Tee im Beutel |
| Ihre Information | Im Backend ergänzen |
Ihr Tee in Frankreich
Ein Produkt auf dem Weg nach Frankreich. Hinterlegen Sie hier Ihre Informationen für diesen Zielmarkt.
| Bereich | Information |
|---|---|
| Zielmarkt | Frankreich |
| Produkt | Tee im Beutel |
| Ihre Information | Im Backend ergänzen |
Ihr Tee in Österreich
Vom Nachbarland zum Zielmarkt. Hinterlegen Sie hier Ihre Informationen für Österreich.
| Bereich | Information |
|---|---|
| Zielmarkt | Österreich |
| Produkt | Tee im Beutel |
| Ihre Information | Im Backend ergänzen |
Vorteile von EPR Compliance
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Weniger Verwaltungsaufwand
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Erfüllung gesetzlicher Vorgaben/ Rechtskonformität
-
Volle Lieferfähigkeit in allen Märkten
-
Konzentration auf das Kerngeschäft
-
Aktuelles Wissen zu regulatorischen Entwicklungen
Die PPWR harmonisiert den Rahmen – nicht die Details.
Nationale EPR-Systeme, damit verbundene nationale Registrierungen, Gebührenmodelle und Meldefristen bleiben bestehen. Was sich ändert und was bleibt, zeigt die Übersicht:
| Kriterium | ✓Einheitlich (PPWR) | ✗Bleibt national |
|---|---|---|
| Kennzeichnung | EU-Sortieretikett (ab 2028) | Nationale Symbole (z. B. Triman, Umweltkennzeichnung) gelten bis zur Harmonisierung weiter |
| Gebühren | Ökomodulation verpflichtend | Jedes Land legt eigene Tarife, Materialstaffeln und Berechnungsmethoden fest |
| Registrierung | Mindestanforderungen harmonisiert | Separate Anmeldung in jedem nationalen Register erforderlich – keine EU-Einheitslizenz |
| Meldepflichten | Einheitliche Formate & Definitionen | Meldeintervalle variieren: jährlich, halbjährlich, vierteljährlich, monatlich oder alle 2 Monate |
| Bagatellgrenzen | Vereinfachte Meldung unter 10 t/Land | Schwellen reichen von 0 kg bis 50 Tonnen je nach Land |
| Verpackungskategorien | Einheitliche Definitionen | Nicht alle Länder unterscheiden Systembeteiligung vs. Nicht-Systembeteiligung gleich |
| Bevollmächtigter | Pflicht ohne Niederlassung (ab 2026) | Anforderungen an Haftung, Vollmacht und Berichtspflichten länderspezifisch |
| Sanktionen | Bußgeld verpflichtend bei Verstößen | Bußgeldhöhe legt jeder Mitgliedstaat selbst fest – von wenigen Tausend bis in den sechsstelligen Bereich, Vertriebsverbote |
EPR in Zukunft: Der Weg zur Harmonisierung
Harmonisiert durch die PPWR
Einheitliche Regeln sorgen für Klarheit und weniger Aufwand. Im folgenden finden Sie wichtige Fristigen im Überblick:
Ziehen Sie den Regler über die Zeitachse
EPR in Zukunft: Der Weg zur Harmonisierung
Heute: Nationale Symbole
Heute legt jeder Mitgliedstaat eigenständig fest, wie Verpackungen zu kennzeichnen sind. Symbole, Farben und Pflichtangaben unterscheiden sich je nach Land, Verpackungsart und Material. Unternehmen, die Verpackungen oder verpackte Produkte in mehreren Mitgliedstaaten in Verkehr bringen, benötigen für dieselbe Verpackung daher oft unterschiedliche Kennzeichnungen.
Beispielhaft: In Frankreich ist das Triman-Logo Pflicht, Italien verlangt die Umweltkennzeichnung (Etichettatura Ambientale) mit Materialcodes, in Deutschland informieren freiwillige Trennhinweise über die richtige Entsorgung.
Diese nationalen Symbole gelten bis zur Harmonisierung weiter.
Übergang: Der Countdown läuft
Die EU-Kommission legt per Durchführungsrechtsakt bis August 2026 das einheitliche Sortieretikett fest. Danach beginnt eine Übergangsfrist von 24 Monaten, in der Unternehmen ihre Verpackungen umstellen.
In dieser Zeit gelten die nationalen Kennzeichnungen weiter. Unternehmen, die die Umstellung frühzeitig planen, vermeiden doppelte Umstellungskosten.
Ab 2028: Ein Etikett für die ganze EU
Harmonisierte Piktogramme nach Materialart ersetzen die nationalen Symbole auf Verpackungen und auf Abfallbehältern. Verbraucher erkennen EU-weit auf einen Blick, wie eine Verpackung zu entsorgen ist. Die Original-Piktogramme aus dem JRC-Vorschlag:
Gezeigt ist je Materialkategorie ein Etikett. Insgesamt umfasst der Vorschlag 22 Varianten (z. B. vier Glas-Fraktionen) plus Sammel-Etiketten für Abfallbehälter.
Hinweis: Aktueller Entwurf aus der Studie der Gemeinsamen Forschungsstelle der EU (JRC). Bis zum finalen Durchführungsrechtsakt kann sich die Gestaltung noch ändern.
Beispiel: Ein Produkt, drei Länder, drei Zeichen
Dieselbe Verpackung trägt heute in Frankreich, Italien und Deutschland jeweils ein anderes Entsorgungszeichen. Wählen Sie ein Produkt und sehen Sie, wie das gemeinsame EU-Zeichen die nationalen Kennzeichnungen ablöst.
Die PPWR schafft einen gemeinsamen Rahmen – die Details bleiben weitgehend national.
Zeit sparen
Risiken minimieren
Märkte erschließen
Wir unterstützen Sie dabei.
-
Schulung und Beratung ohne weitere operative Abwicklung
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Aufnahme Ihrer landesspezifischen Stammdaten und Mengen
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Registrierung bei Behörden und/oder Systemen
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Vertragsmanagement
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Mengenmeldung und Datenmanagement
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Rechnungsprüfung und Reklamationsmanagement
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Übernahme der kompletten Korrespondenz mit Behörden und Systemen
Zentek – 360°Service EPR-Compliance
Für die Erfüllung von EPR-Pflichten in europäischen Märkten bietet die Zentek Gruppe umfassende Unterstützung. Dazu zählen registrierungsrelevante Services, länderspezifische Beratung sowie die Übernahme operativer Pflichten im Rahmen der Extended Producer Responsibility.
Expertise
Beratung
Rechtskonformität
Umsetzung
Effizienz
Was bedeutet Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR)?
Die Erweiterte Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility – EPR) ist ein umweltpolitisches Konzept, das in der gesamten Europäischen Union gilt. Hersteller übernehmen dabei die Verantwortung für die gesamte Lebensdauer ihrer Verpackungen und verpackten Produkte – von der Herstellung über die Nutzung bis zur Entsorgung.
Ziel ist es, Abfälle zu vermeiden, das Recycling zu fördern und die Kreislaufwirtschaft zu stärken.
Gilt die EPR nur in der EU?
Nein. Maßgeblich für die EU ist die EU-Verpackungsverordnung (PPWR). Auch außerhalb der EU bestehen vergleichbare Vorgaben – etwa in Norwegen (über das EWR-Abkommen) oder im Vereinigten Königreich (UK Extended Producer Responsibility for Packaging).
Für Nicht-EU-Märkte gelten dabei komplett eigene Regeln: Unternehmen müssen die jeweiligen nationalen Verpackungsgesetze vollständig separat erfüllen – eine Harmonisierung mit der EU findet nicht statt.
Was ist die PPWR und seit wann gilt sie?
Die PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) ist die EU-Verordnung für Verpackungen. Sie gilt seit dem 12. August 2026 schrittweise und unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten.
Die PPWR harmonisiert die bisher national unterschiedlichen EPR-Regelungen Schritt für Schritt – unter anderem mit einheitlichen Mindestanforderungen an die Registrierung, standardisierten Meldeformaten und einer EU-weiten Kennzeichnung. Das schafft Transparenz und entlastet Unternehmen spürbar.
Warum ist EPR-Compliance für international tätige Unternehmen so aufwendig?
Obwohl EPR ein EU-weites Prinzip ist, wird es derzeit in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlich umgesetzt. Für Unternehmen mit mehreren Zielmärkten bedeutet das:
- separate Registrierung in jedem Land,
- Kenntnis und Einhaltung unterschiedlicher Gebühren, Fristen und Formate,
- unterschiedliche Portale sowie abweichende Daten- und Berichtspflichten,
- Belastung interner Ressourcen durch Administration.
Das führt zu hohem administrativem Aufwand, zusätzlichen Kosten und komplexen Abläufen, die von den Kernaufgaben ablenken.
Was wird durch die PPWR einheitlich – und was bleibt national geregelt?
Die PPWR harmonisiert den Rahmen – nicht alle Details. Einheitlich werden unter anderem die Mindestanforderungen an die Registrierung, Formate und Definitionen der Meldepflichten, EU-weit verbindliche Design-Mindeststandards sowie ab 2028 ein einheitliches EU-Sortieretikett.
National bleiben dagegen die EPR-Systeme selbst: Die Anmeldung erfolgt weiterhin separat in jedem nationalen Register, und jedes Land legt eigene Tarife, Meldeintervalle und Bußgelder fest. Eine einzige EU-Lizenz gibt es nicht.