CSRD Bericht
Corporate Sustainability Reporting Directive
Seit 2024 verpflichtet die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) viele Unternehmen in der EU umfangreicher über ihre Nachhaltigkeitsleistung zu berichten. Sie ersetzt die bisherige NFRD und erweitert die Pflichten.
Worüber müssen Unternehmen im Rahmen des CSRD berichten?
- Umweltaspekte (Environmental)
- Soziale Aspekte (Social)
- Unternehmensführungsaspekte (Governance)
Ziele der CSRD
Hohe
Transparenz
Geschlossene
Lücken
Doppelte Wesentlichkeit
Einheitliche
Standards
Betroffene Unternehmen
Mit der CSRD gilt das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit. Unternehmen berichten künftig nicht nur, wie ihre Geschäftstätigkeit Umwelt und Gesellschaft beeinflusst, sondern auch, wie externe Faktoren ihr eigenes Unternehmen betreffen. Die neuen europäischen Standards (ESRS) schaffen dabei klare Regeln für Unternehmen und machen die Berichte vergleichbarer.
Ab 2027 müssen Unternehmen die mindestens zwei der drei Kriterien erfüllen, über ihre Nachhaltigkeitsleistung berichten.
- 250 Beschäftigte
- ≥ 25 Mio. € Bilanzsumme
- ≥ 50 Mio. € Nettoumsatzerlöse
Ab 2028 müssen auch börsennotierte KMU, über ihre Nachhaltigkeitsleistung berichten.
- Für börsennotierte KMU (≥ 10 Mitarbeitende), kleine und nicht komplexe Kreditinstitute oder firmeneigene Versicherungsunternehmen
Ab 2029 müssen auch Nicht-EU-Unternehmen mit signifikanten Aktivitäten in der EU, über ihre Nachhaltigkeitsleistung berichten.
- Nettoumsatzerlöse in der EU von über 150 Millionen Euro pro Jahr
- Mindestens eine Tochtergesellschaft oder Niederlassung in der EU
Wesentliche Neuerungen der CSRD
1.
2.
3.
Emissionen nach Scope 1–3
Verbindung zu PPWR
Die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) regelt europaweit, wie Verpackungen gestaltet, gekennzeichnet und verwertet werden müssen – inklusive Anforderungen an Recyclingfähigkeit und Rezyklatanteil. Diese Vorgaben sind auch für die Nachhaltigkeitsberichterstattung relevant, denn im Rahmen der CSRD müssen Unternehmen über ihre Umweltauswirkungen berichten – inklusive Verpackungs- und Recyclingdaten. Kurz gesagt: Die PPWR definiert die Anforderungen, die CSRD macht sie berichtspflichtig.
Aufbau eines CSRD Reportings
Das CSRD Reporting orientiert sich an den ESRS-Standards und deckt die Themenbereiche Umwelt (E), Soziales (S) und Unternehmensführung (G) ab.
Im Umweltbereich (E) gehört die Kreislaufwirtschaft zu den zentralen Berichtsfeldern. Unternehmen müssen u. a. folgende Kennzahlen dokumentieren.
Materialeinsatz
Rohstoffmengen systematisch erfassen, Einsparpotenziale identifizieren und so den Verbrauch langfristig reduzieren.
Recyclinganteil
Abfallvermeidung
Recyclingfähigkeit
Wir unterstützen Sie dabei.
Ihr Vorteil: geprüfte, belastbare und direkt integrierbare Daten – sowohl PPWR-relevant als auch CSRD-konform.
- Mengenmeldungen zu lizenzierten Verkaufsverpackungen
- Recycling- und Verwertungsquoten
- Angaben zum Einsatz von Rezyklat
- Aufbereitung der Daten nach ESRS-Struktur (Materialeinsatz, Abfallaufkommen, Recyclingfähigkeit)
- Kennzeichnung relevanter Kennzahlen für weitere ESG-Bereiche
- Sicherstellung der EPR- und PPWR-Konformität
- Nachweisführung für externe Audits und Prüfer
- Etablierung von Datenschnittstellen und Berichtszyklen
- Anpassung an neue rechtliche oder normative Anforderungen
Expertise