Ihre Beteiligung
Pflicht zur Beteiligung,
Lösung aus einer Hand
- Rechtskonformität bei allen Verpackungspflichten
- Direkte Einbindung in Rücknahme- und Sammelsysteme
- Unkomplizierte Umsetzung ohne Zusatzaufwand
Von Anfang an rechtskonform
Ob über ein Systembeteiligungsmodell oder ein individuelles Rücknahmesystem – entscheidend ist, dass Verpackungen rechtskonform auf dem Markt bereitgestellt werden. Mit fundierter Expertise in der EPR-Compliance wird die vollständige Abwicklung übernommen, wodurch bürokratische Prozesse entfallen. So lassen sich gesetzliche Pflichten zuverlässig und effizient erfüllen.
Welche Verpackung setzen Sie ein?
Serviceverpackung
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Registrierung im Verpackungsregister LUCID
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Abschluss eines Systembeteiligungsvertrages
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Meldung zu den Verpackungsmengen (Datenmeldung)
Verkaufsverpackung
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Registrierung im Verpackungsregister LUCID
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Abschluss eines Systembeteiligungsvertrages
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Meldung zu den Verpackungsmengen (Datenmeldung)
Verpackungen für den elektronischen Versand
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Registrierung im Verpackungsregister LUCID
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Abschluss eines Systembeteiligungsvertrages
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Meldung zu den Verpackungsmengen (Datenmeldung)
Umverpackungen
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Registrierung im Verpackungsregister LUCID
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Abschluss eines Systembeteiligungsvertrages
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Meldung zu den Verpackungsmengen (Datenmeldung)
Sonderverpackung
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Registrierung im Verpackungsregister LUCID
Sie sind verpflichtet, bestimmte Rücknahme- sowie Verwertungspflichten zu erfüllen. Darüber ist ein Nachweis erforderlich. Einzelheiten ergeben sich aus den jeweils einschlägigen gesetzlichen Vorgaben (in Deutschland ab dem 12. August 2026 nach VerpackDG in Verbindung mit der PPWR).
Transportverpackung
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Registrierung im Verpackungsregister LUCID
Sie sind verpflichtet, bestimmte Rücknahme- sowie Verwertungspflichten zu erfüllen. Darüber ist ein Nachweis erforderlich. Einzelheiten ergeben sich aus den jeweils einschlägigen gesetzlichen Vorgaben (in Deutschland ab dem 12. August 2026 nach VerpackDG in Verbindung mit der PPWR).
Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter
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Registrierung im Verpackungsregister LUCID
Sie sind verpflichtet, bestimmte Rücknahme- sowie Verwertungspflichten zu erfüllen. Darüber ist ein Nachweis erforderlich. Einzelheiten ergeben sich aus den jeweils einschlägigen gesetzlichen Vorgaben (in Deutschland ab dem 12. August 2026 nach VerpackDG in Verbindung mit der PPWR).
Primärproduktionsverpackungen
Primärproduktionsverpackungen können ab 12.08.2026 – je nach typischer Anfallstelle – unterschiedliche Pflichten auslösen: Fallen sie typischerweise in privaten Haushalten oder vergleichbaren Anfallstellen als Abfall an, können sie systembeteiligungspflichtig werden (§ 3 Abs. 6 VerpackDG) – einschließlich Registrierung und Datenmeldung im Verpackungsregister LUCID (§ 6 VerpackDG) sowie Systembeteiligung vor der Bereitstellung im Bundesgebiet (§ 7 VerpackDG). Fallen sie dagegen überwiegend im gewerblichen Bereich an, erfolgt die Pflichterfüllung in der Regel nicht über ein duales System, sondern über B2B-Prozesse: Unternehmen müssen die Rücknahme organisieren, die Verwertung sicherstellen sowie Mengen und Verwertungswege dokumentieren und nachweisen (Einzelheiten richten sich nach den jeweils einschlägigen Vorgaben des VerpackDG i. V. m. der PPWR).
Ziele der Beteiligung
Kreislaufwirtschaft fördern
Kosten gerecht verteilen Wie setzen sich die Beteiligungskosten zusammen?
- Materialabhängige Lizenzentgelte (z. B. PPK, Kunststoff, Glas, Metall, Verbund)
- Kosten für Sammlung, Sortierung und Verwertung/Recycling
- Abwicklung & Datenmanagement (Mengenmeldungen, Verwaltung)
- Ökologische Modulation (Bonus/Malus) je nach Recyclingfähigkeit/Design der Verpackung/des Produkts
Wie setzen sich die Beteiligungskosten zusammen?
- Materialabhängige Lizenzentgelte (z. B. PPK, Kunststoff, Glas, Metall, Verbund)
- Kosten für Sammlung, Sortierung und Verwertung/Recycling
- Abwicklung & Datenmanagement (Mengenmeldungen, Verwaltung)
- Ökologische Modulation (Bonus/Malus) je nach Recyclingfähigkeit/Design der Verpackung/des Produkts
Die Ausgaben für Sammlung und Entsorgung werden verursachergerecht von den Wirtschaftsakteuren getragen und damit fair verteilt.
Umweltbelastungen reduzieren
Transparenz und Fairness sichern
Einheitliche EU-Standards
Einheitliche EU-Standards: Ab dem 12. August 2026 gelten die europaweit einheitlichen Vorgaben der PPWR; das VerpackDG regelt dazu in Deutschland Zuständigkeiten, Vollzug und nationale Ergänzungen. Entsprechende nationale Regelungen gibt es auch in den anderen EU-Mitgliedstaaten.
Recyclingfähigkeit im Fokus
EPR europaweit verbindlich
und schafft gleiche Grundprinzipien für alle Unternehmen in allen Mitgliedstaaten.
Neue Berichtspflichten
Transparenz- und Berichtspflichten sorgen dafür, dass Nachweise detailliert, überprüfbar und europaweit vergleichbar erbracht werden müssen.
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Systembeteiligung Duales System
Verkaufsverpackungen landen direkt beim Endverbraucher. Das Duale System sorgt dafür, dass sie zuverlässig gesammelt, sortiert und recycelt werden – und damit Ressourcen geschont, Recyclingquoten erfüllt und Kreisläufe geschlossen werden.-
Systembeteiligungspflicht und Registrierung in LUCID
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Sammlung über Gelbe Tonne, Papiertonne und Glascontainer
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Beitrag zum hochwertigen Recycling und zur Ressourcenschonung
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Entsorgung von Transportverpackungen
Transportverpackungen sind aus dem Warenfluss nicht wegzudenken. Damit sie nicht zur Belastung werden, braucht es klare Regeln und funktionierende Lösungen – von der Rücknahme bis zum Recycling.-
Gesetzliche Grundlagen und Rücknahmepflichten
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Organisation der Sammlung an unterschiedlichen Anfallstellen
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Effiziente Recyclingwege und Praxislösungen
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EPR Compliance
EPR verpflichtet Hersteller, den gesamten Weg ihrer Produkte im Blick zu behalten. Damit entstehen klare Strukturen für Recycling, Ressourcenschonung und faire Wettbewerbsbedingungen.-
Ziele und Prinzipien der erweiterten Herstellerverantwortung
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Unterschiede in der Umsetzung zwischen den EU-Mitgliedstaaten
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Ausblick auf die Harmonisierung im Rahmen der PPWR
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Expertise