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Eine Initiative der ZENTEK Gruppe

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Ihre Beteiligung

Wer Produkte in Europa verpackt, vertreibt oder importiert, unterliegt bestimmten gesetzlichen Pflichten. Diese unterscheiden sich je nach Art der Verpackung und nach dem Vertriebsweg. Die folgenden Inhalte zeigen, welche Regeln gelten und wie Verpackungen richtig eingeordnet werden.

Pflicht zur Beteiligung,
Lösung aus einer Hand

  • Rechtskonformität bei allen Verpackungspflichten
  • Direkte Einbindung in Rücknahme- und Sammelsysteme
  • Unkomplizierte Umsetzung ohne Zusatzaufwand

Von Anfang an rechtskonform

Ob über ein Systembeteiligungsmodell oder ein individuelles Rücknahmesystem – entscheidend ist, dass Verpackungen rechtskonform auf dem Markt bereitgestellt werden. Mit fundierter Expertise in der EPR-Compliance wird die vollständige Abwicklung übernommen, wodurch bürokratische Prozesse entfallen. So lassen sich gesetzliche Pflichten zuverlässig und effizient erfüllen.

Ihre Pflichten

Welche Verpackung setzen Sie ein?

Service­verpackung

  • Registrierung im Verpackungsregister LUCID
  • Abschluss eines Systembeteiligungsvertrages
  • Meldung zu den Verpackungsmengen (Datenmeldung)

Verkaufs­verpackung

  • Registrierung im Verpackungsregister LUCID
  • Abschluss eines Systembeteiligungsvertrages
  • Meldung zu den Verpackungsmengen (Datenmeldung)

Verpackungen für den elektronischen Versand

  • Registrierung im Verpackungsregister LUCID
  • Abschluss eines Systembeteiligungsvertrages
  • Meldung zu den Verpackungsmengen (Datenmeldung)

Umverpackungen

  • Registrierung im Verpackungsregister LUCID
  • Abschluss eines Systembeteiligungsvertrages
  • Meldung zu den Verpackungsmengen (Datenmeldung)

Sonder­verpackung

  • Registrierung im Verpackungsregister LUCID

Sie sind verpflichtet, bestimmte Rücknahme- sowie Verwertungspflichten zu erfüllen. Darüber ist ein Nachweis erforderlich. Einzelheiten ergeben sich aus den jeweils einschlägigen gesetzlichen Vorgaben (in Deutschland ab dem 12. August 2026 nach VerpackDG in Verbindung mit der PPWR).

Transportverpackung

  • Registrierung im Verpackungsregister LUCID

Sie sind verpflichtet, bestimmte Rücknahme- sowie Verwertungspflichten zu erfüllen. Darüber ist ein Nachweis erforderlich. Einzelheiten ergeben sich aus den jeweils einschlägigen gesetzlichen Vorgaben (in Deutschland ab dem 12. August 2026 nach VerpackDG in Verbindung mit der PPWR).

Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter

  • Registrierung im Verpackungsregister LUCID

Sie sind verpflichtet, bestimmte Rücknahme- sowie Verwertungspflichten zu erfüllen. Darüber ist ein Nachweis erforderlich. Einzelheiten ergeben sich aus den jeweils einschlägigen gesetzlichen Vorgaben (in Deutschland ab dem 12. August 2026 nach VerpackDG in Verbindung mit der PPWR).

Primär­produktions­verpackungen

Primärproduktionsverpackungen können ab 12.08.2026 – je nach typischer Anfallstelle – unterschiedliche Pflichten auslösen: Fallen sie typischerweise in privaten Haushalten oder vergleichbaren Anfallstellen als Abfall an, können sie systembeteiligungspflichtig werden (§ 3 Abs. 6 VerpackDG) – einschließlich Registrierung und Datenmeldung im Verpackungsregister LUCID (§ 6 VerpackDG) sowie Systembeteiligung vor der Bereitstellung im Bundesgebiet (§ 7 VerpackDG). Fallen sie dagegen überwiegend im gewerblichen Bereich an, erfolgt die Pflichterfüllung in der Regel nicht über ein duales System, sondern über B2B-Prozesse: Unternehmen müssen die Rücknahme organisieren, die Verwertung sicherstellen sowie Mengen und Verwertungswege dokumentieren und nachweisen (Einzelheiten richten sich nach den jeweils einschlägigen Vorgaben des VerpackDG i. V. m. der PPWR).

Ziele der Beteiligung

Die gesetzlichen Vorgaben zur Verpackungsbeteiligung dienen nicht nur der Erfüllung von Pflichten, sondern verfolgen klare Ziele. Sie verbinden ökologische Verantwortung mit ökonomischer Fairness und schaffen die Grundlage für eine funktionierende Kreislaufwirtschaft.
Durch Rücknahme, Sortierung und Recycling wird sichergestellt, dass Materialien im Umlauf bleiben und Ressourcen geschont werden.
Höhere Recyclingquoten und die Vermeidung von Abfällen tragen aktiv dazu bei, Emissionen und Belastungen zu senken.
Einheitliche Vorgaben sorgen dafür, dass alle Unternehmen gleichermaßen Verantwortung übernehmen und Wettbewerbsvorteile fair bleiben.
    Bereit für PPWR?
    3D-Karte von Europa auf blauem Hintergrund

    Einheitliche EU-Standards: Ab dem 12. August 2026 gelten die europaweit einheitlichen Vorgaben der PPWR; das VerpackDG regelt dazu in Deutschland Zuständigkeiten, Vollzug und nationale Ergänzungen. Entsprechende nationale Regelungen gibt es auch in den anderen EU-Mitgliedstaaten.

    Recyclingprozess von Kunststoff: Einwegbecher, zerkleinerte Kunststoffreste und recycelte Granulatkügelchen
    Künftig stehen neben der Kostenbeteiligung vor allem Recyclingfähigkeit und verbindliche Rezyklatquoten im Fokus, um Ressourcen besser im Kreislauf zu halten.
    EPR Compliance
    Die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) wird EU-weit verbindlich
    und schafft gleiche Grundprinzipien für alle Unternehmen in allen Mitgliedstaaten.
    Geschäftsfrau im formellen Anzug liest Unterlagen vor EU-Flagge

    Transparenz- und Berichtspflichten sorgen dafür, dass Nachweise detailliert, überprüfbar und europaweit vergleichbar erbracht werden müssen.

      • GELBE TONNE und Rezyklate

        Systembeteiligung Duales System

        Verkaufsverpackungen landen direkt beim Endverbraucher. Das Duale System sorgt dafür, dass sie zuverlässig gesammelt, sortiert und recycelt werden – und damit Ressourcen geschont, Recyclingquoten erfüllt und Kreisläufe geschlossen werden.
        • Systembeteiligungspflicht und Registrierung in LUCID
        • Sammlung über Gelbe Tonne, Papiertonne und Glascontainer
        • Beitrag zum hochwertigen Recycling und zur Ressourcenschonung
      • Transportverpackung

        Entsorgung von Transport­verpackungen

        Transportverpackungen sind aus dem Warenfluss nicht wegzudenken. Damit sie nicht zur Belastung werden, braucht es klare Regeln und funktionierende Lösungen – von der Rücknahme bis zum Recycling.
        • Gesetzliche Grundlagen und Rücknahmepflichten
        • Organisation der Sammlung an unterschiedlichen Anfallstellen
        • Effiziente Recyclingwege und Praxislösungen
      • EPR Compliance

        EPR verpflichtet Hersteller, den gesamten Weg ihrer Produkte im Blick zu behalten. Damit entstehen klare Strukturen für Recycling, Ressourcenschonung und faire Wettbewerbsbedingungen.
        • Ziele und Prinzipien der erweiterten Herstellerverantwortung
        • Unterschiede in der Umsetzung zwischen den EU-Mitgliedstaaten
        • Ausblick auf die Harmonisierung im Rahmen der PPWR
      360 Service
      Einfach gut begleitet.
      Sie möchten sicher sein, dass Prozesse funktionieren, Regeln eingehalten werden und Unterstützung da ist, wenn Sie sie brauchen. Genau darauf sind unsere Leistungen ausgerichtet – nachvollziehbar, verlässlich und praxisnah.
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      Expertise

      Aktuelle Vorgaben und Marktentwicklungen werden kontinuierlich analysiert und aufbereitet. Unternehmen erhalten Orientierung, welche Anforderungen jetzt und künftig relevant sind.
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      Beratung

      Individuelle Fragestellungen werden praxisnah geklärt. So entstehen konkrete Handlungsempfehlungen, die rechtliche Sicherheit und wirtschaftliche Effizienz verbinden.
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      Rechtskonformität

      Alle Prozesse – von der Verpackungsgestaltung bis zur Mengenmeldung – orientieren sich an geltenden Vorgaben. Unternehmen handeln jederzeit regelkonform.
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      Umsetzung

      Von der Systembeteiligung bis zum Reporting: Maßnahmen werden nicht nur geplant, sondern auch operativ begleitet, bis Ergebnisse messbar vorliegen.
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      Effizienz

      Komplexe Abläufe werden strukturiert, digital unterstützt und klar dokumentiert. Das reduziert internen Aufwand und schafft Freiraum für das Kerngeschäft.
        Zentek Gruppe

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