Entsorgung von Transportverpackungen
Transportverpackungen schützen Waren beim Transport zwischen Herstellern, Händlern und Logistikzentren. Sie fallen typischerweise bei gewerblichen Anfallstellen (z. B. Händlerlager, Baustellen, Gastronomie) an und nicht als Verpackungsabfall in privaten Haushalten. Nach den Vorgaben der PPWR sind Hersteller und Vertreiber verpflichtet, diese Verpackungen zurückzunehmen und einer Verwertung zuzuführen. Das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz regelt auf nationaler Ebene insbesondere Zuständigkeiten und den Vollzug sowie ergänzende Regelungen im Rahmen der EU‑Vorgaben. Ziel ist es, Abfall zu vermeiden, Recycling zu stärken und so Rohstoffe zu sichern.
Pflichten auf einen Blick
- Registrierung im Verpackungsregister LUCID
- Sicherstellung der Rücknahme der Transportverpackungen (bei den Kunden)
- Rückführung in den Kreislauf
- Nachweis- und Berichtspflichten
- Zulassung/Rücknahme durch OfH oder Eigenrücknahme
Das Prinzip
Hersteller und Vertreiber sind verpflichtet, Transportverpackungen nach Gebrauch von ihren gewerblichen Kunden zurückzunehmen. Der Hersteller oder Vertreiber organisiert die Abholung oder stellt Sammelstellen bereit. Die Verpackungen werden anschließend sortiert, recycelt oder wiederverwendet. Über Mengen und Verwertungswege müssen Nachweise geführt und regelmäßig berichtet werden, um Transparenz und Rechtskonformität zu gewährleisten.
Hinweis: Für die Rücknahme und Verwertung von Transportverpackungen werden künftig zugelassene sonstige Organisationen für Herstellerverantwortung (OfH) eine Rolle spielen. Da Details und Zulassungskriterien noch festgelegt werden, verfolgen wir die Entwicklungen eng und richten unsere Prozesse frühzeitig darauf aus – damit die Rücknahme im B2B-Bereich weiterhin verlässlich organisiert werden kann und Unternehmen ihre Pflichten durchgängig erfüllen.
Verpflichtung
Anfallstelle
Sammlung & Abholung
Verwertung
Mit der PPWR entsteht eine einheitliche europäische DNA.
Mit der Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR), die ab dem 12. August 2026 gilt, werden auch Transport- und gewerbliche Verpackungen stärker in den Fokus genommen. Hersteller und Importeure müssen künftig EU-weit nachweisen, dass diese Verpackungen recyclingfähig sind, Rücknahmesysteme bestehen und die erfassten Mengen transparent gemeldet werden.
Einheitliche Regeln
Weniger Aufwand
Mehr Sicherheit
Das bedeutet:
Die EU‑weiten Anforderungen der PPWR werden in Deutschland ab dem 12. August 2026 durch nationale Vollzugsregelungen im VerpackDG ergänzt. Wer Waren in mehrere Mitgliedstaaten liefert, muss sich auf harmonisierte, strengere Vorgaben einstellen – sowohl bei der Gestaltung – insbesondere in Bezug auf die Wiederverwendbarkeit – der Transportverpackungen als auch bei Nachweis- und Berichtspflichten.
Wir unterstützen Sie dabei.
Zentek – 360° Service für Transportverpackungen
Für die gesetzeskonforme Rücknahme und Verwertung von Transportverpackungen bietet die Zentek Gruppe praxisnahe Unterstützung. Dazu zählen die Organisation und Dokumentation der Rücknahmeprozesse, individuelle Branchenlösungen sowie Services zur effizienten Erfüllung gesetzlicher Anforderungen entlang der Lieferkette.
Expertise