Extended Producer Responsibility (EPR)
Was ist EPR?
Beispiel EPR Compliance – Multi Markt Vertrieb
Herausforderung
- Separate Registrierung in jedem Land
- Kenntnis und Einhaltung unterschiedlicher Gebühren, Fristen und Formate
- Belastung von internen Ressourcen durch Administration
Lösung
Zusammenarbeit mit einem Bevollmächtigten für die jeweiligen Länder, welcher die vollständige Abwicklung aller EPR-Aufgaben – von der Registrierung über die Meldungen bis zur Abgabe der Nachweise übernimmt.
- Harmonised registration obligations in all EU countries
- Standardised data and reporting obligations
- Predictable costs and reduced administrative burden
- Provision of an authorised representative if your company is not established in Germany or has a branch abroad
Vorteile von EPR Compliance
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Weniger Verwaltungsaufwand
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Erfüllung gesetzlicher Vorgaben/ Rechtskonformität
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Volle Lieferfähigkeit in allen Märkten
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Konzentration auf das Kerngeschäft
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Aktuelles Wissen zu regulatorischen Entwicklungen
Abweichende Regeln, Meldepflichten und Gebühren
Unterschiedliche Registrierungs- und Meldepflichten je Land
Abweichende Gebührenmodelle und Berechnungsgrundlagen
Unterschiedliche Daten- und Berichtspflichten
Verschiedene Standards für Kennzeichnung und Design
Ausblick – EPR unter der PPWR
EPR ist heute in jedem Mitgliedsstaat unterschiedlich geregelt – ein Flickenteppich aus nationalen Gesetzgebungen. Ab dem 12. August 2026 wird dieser mit Inkrafttreten der PPWR wird dieser schrittweise harmonisiert und vereinheitlicht. Das schafft Transparenz und entlastet Unternehmen spürbar.
Jedes Land hat eigene Vorgaben – von Registrierung bis Gebühren.
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Separate Registrierungen in jedem Land
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Unterschiedliche Portale und Fristen
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Abweichende Gebührenmodelle
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Eigene Standards für Kennzeichnung & Design
Einheitliche Regeln sorgen für Klarheit und weniger Aufwand.
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Einheitliche Registrierung in allen EU-Ländern
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Standardisierte Daten und Berichtspflichten
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Gemeinsame Berechnungsgrundlagen für Gebühren
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Einheitliche Design- und Kennzeichnungsvorgaben
| Aspekt | Heute | Unter PPWR |
|---|---|---|
| Registrierung | Pro Land separat, unterschiedliche Anforderungen | Harmonisiert, gleiche Kernanforderungen |
| Berichtspflichten | Länderspezifisch | Einheitliche Formate & Definitionen |
| Lizenzgebühren | Unterschiedlich je Land | Einheitliche Lizenzgebühren sind angestrebt |
| Designanforderungen | Meist nur nationale Ökodesign‑Vorgaben | EU‑weit verbindliche Mindeststandards |
| Kennzeichnung | Variiert, oft mit länderspezifischen Pflichtkennzeichnungen | Einheitliche EU‑Kennzeichnung |
| Bevollmächtigter | Teilweise Pflicht | Pflicht in allen Ländern ohne eigene Niederlassung |
| Kontrollmechanismen | Nationale Marktüberwachung, teils unterschiedliche Prüfschwerpunkte | EU‑weit abgestimmte Kontrollen und Datenaustausch |
| Daten- und Berichtspflichten der EPR‑Systeme | Unterschiedliche Transparenz‑ und Berichtspflichten | Einheitliche Mindesttransparenzpflichten und Berichtsstandards |
| Umfang der Herstellerverantwortung | Oft nur Kostenübernahme für Sammlung und Verwertung | Erweitert um Finanzierung von Informationskampagnen und Abfallvermeidungsmaßnahmen |
Mit der PPWR entsteht eine einheitliche europäische DNA für Verpackungsdesign und Recycling.
Einheitliche Regeln
Weniger Aufwand
Mehr Sicherheit
Bevollmächtigte nach PPWR
Jetzt handeln: Bevollmächtigte werden Pflicht! Ab dem 12. August 2026 benötigen alle Unternehmen, die Verpackungen in EU-Mitgliedstaaten ohne eigene Niederlassung in Verkehr bringen, einen Bevollmächtigten. Die PPWR unterscheidet zwei Formen von Bevollmächtigten, die Unternehmen dabei unterstützen, ihre Pflichten in der EU rechtskonform zu erfüllen.
„Bevollmächtigter“
für Erzeuger
[Artikel 17]
Der Bevollmächtigte kann vom Erzeuger von Verpackungen oder verpackten Produkten beauftragt werden, um bestimmte Pflichten des Erzeugers gemäß der PPWR zu übernehmen. Er handelt im Namen des Erzeugers und erfüllt bestimmte Aufgaben, wie z. B insbesondere Konformitätspflichten, die Erstellung erforderlicher Nachweise oder die Kommunikation mit Behörden. Damit unterstützt der Bevollmächtigte den Erzeuger dabei, seine gesetzlichen Anforderungen der PPWR rechtskonform zu erfüllen.
„Bevollmächtigter“ für die erweiterte Herstellerverantwortung
für HerstellerMit der PPWR wird ein Bevollmächtigter insbesondere dann benötigt, wenn Unternehmen Verpackungen oder verpackte Produkte in EU-Mitgliedstaaten in Verkehr bringen, in denen sie keine eigene Niederlassung haben (Artikel 44). Der Bevollmächtigte übernimmt in diesem Fall die Aufgaben der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR), darunter: Registrierung im jeweiligen Mitgliedsstaat, Mengenmeldungen, Berichte und die laufende Kommunikation mit Behörden. Damit stellt der Bevollmächtigte für Hersteller sicher, dass Hersteller ihre EPR-Pflichten EU-weit rechtskonform erfüllen können.
„Bevollmächtigung“ nach VerpackDG (§ 5)
Hinweis für Deutschland (ab dem 12. August 2026)Für Hersteller ohne Niederlassung in Deutschland, die erstmals Verpackungen oder verpackte Produkte im Bundesgebiet bereitstellen, gilt:
- Beauftragung vor der erstmaligen Bereitstellung
- schriftliche Vollmacht in deutscher Sprache
- Benennung des Bevollmächtigten gegenüber der ZSVR unverzüglich nach Beauftragung
- Benennung im Rahmen der Registrierung, Bestätigung durch die ZSVR erforderlich
- Registrierung und Datenmeldungen können nicht vom Bevollmächtigten übernommen werden
Wir unterstützen Sie dabei.
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Schulung und Beratung ohne weitere operative Abwicklung
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Aufnahme Ihrer landesspezifischen Stammdaten und Mengen
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Registrierung bei Behörden und/oder Systemen
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Vertragsmanagement
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Mengenmeldung und Datenmanagement
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Rechnungsprüfung und Reklamationsmanagement
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Übernahme der kompletten Korrespondenz mit Behörden und Systemen
Zentek – 360°Service EPR-Compliance
Für die Erfüllung von EPR-Pflichten in europäischen Märkten bietet die Zentek Gruppe umfassende Unterstützung. Dazu zählen registrierungsrelevante Services, länderspezifische Beratung sowie die Übernahme operativer Pflichten im Rahmen der Extended Producer Responsibility.
Expertise