Ihre Verantwortung
Unternehmen, die Produkte verpacken, vertreiben oder importieren, müssen eine Vielzahl gesetzlicher Vorschriften beachten – sowohl auf nationaler Ebene als auch im EU-Rahmen. Diese Vorschriften sind bindend für den gesamten Lebenszyklus einer Verpackung: vom Design über den Einsatz von Rezyklaten bis zur Rücknahme und Wiederverwertung.
Ihre Verantwortung zahlt sich aus .
- Rechtskonformität statt Risiko
- Nachhaltigkeit statt Ressourcenverschwendung
- Marktvorteil statt Stillstand
Komplexe Vorgaben, klare Verantwortung.
Die gesetzlichen Grundlagen zur Verpackung reichen von der EU-Verordnung (PPWR) über das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) bis hin zum Einwegkunststofffondsgesetz und Vorgaben wie den Design for Recycling-Kriterien.
In der Praxis gibt es eine kaum zu überschauende Anzahl von Verordnungen, die regelmäßig ergänzt, geändert und erweitert werden. Jedes Dokument bringt Detailregelungen mit sich – vom Produktdesign über die Registrierungspflichten bis hin zu Verwertungsquoten und Berichtspflichten.
Diese Verzahnung von EU- und nationalem Recht machen die Anforderungen komplex.
Warum Verantwortung zählt.
Rechtlich
Ökologisch
Gesellschaftlich
Nachhaltigkeit zahlt sich aus.
Marktdynamik
Moralischer Anspruch
Signalwirkung &
Vorbildfunktion
Verantwortung ist Pflicht, aber auch Ausdruck einer Haltung.
Für eine saubere Zukunft.
Dabei spielt Recycling in einer zukunftsfähigen Unternehmensstrategie eine immer wichtigere Rolle. Statt Abfall zu erzeugen, entstehen durch Kreislaufwirtschaft neue Werte – ökologisch wie wirtschaftlich. Dabei werden durch das Nutzen von Reststoffe als Rohstoffe Kosten gesenkt, die Umwelt geschont und die Marktposition gestärkt.
Ressourcen
schonen
Nachhaltige
Prozesse
Umweltbelastungen
verringern
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EU-Verpackungsverordnung (PPWR)
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Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz
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Einwegkunststofffondsgesetz
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Design for Recycling
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PPWR – Die EU-Verpackungsverordnung
Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) bringt einheitliche Vorgaben für alle Mitgliedsstaaten. Sie gilt ab dem 12.08.2026 verbindlich und verpflichtet Unternehmen, nachhaltige Verpackungen einzusetzen und relevante Anforderungen, zum Beispiel zur Recyclingfähigkeit, zu erfüllen.
Sind Ihre Verpackungen dafür schon vorbereitet? -
Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz
Das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) regelt den nationalen Vollzug zur EU-Verpackungsverordnung (PPWR) in Deutschland. Dazu gehören unter anderem Registrierung, Systembeteiligung und Meldungen und damit die Grundlage für Transparenz und Recycling. Wer Pflichten frühzeitig einordnet und sauber umsetzt, sichert die rechtliche Sicherheit und vermeidet unnötige Risiken.
Welche Pflichten treffen auf
Ihr Unternehmen zu? -
Einwegkunststofffondsgesetz
Mit dem Einwegkunststofffondsgesetz werden Hersteller bestimmter Kunststoffprodukte an den Kosten der Sammlung, Reinigung und Sensibilisierungsmaßnahmen beteiligt. Ziel ist es, die Umwelt zu entlasten und die Kreislaufwirtschaft zu stärken. Unternehmen, die hier handeln, verbessern nicht nur ihre Compliance, sondern auch ihre Nachhaltigkeitsbilanz.Sind Ihre Produkte davon betroffen? -
Design for Recycling
Verpackungen müssen so gestaltet sein, dass sie recycelt werden können. Design for Recycling macht Kreislauffähigkeit zum Standard – und unterstützt Unternehmen, ihre Produkte fit für die Zukunft zu machen. Wer heute investiert, spart morgen Kosten und stärkt das eigene Markenimage.
Ist Ihre Verpackung dafür ausgelegt?
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Wir unterstützen Sie dabei.
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PPWR – Die EU-Verpackungsverordnung
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Das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz
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Einwegkunststofffondsgesetz
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Design for Recycling
Expertise