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Eine Initiative der ZENTEK Gruppe

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KI-generierte Abbildung

Design for Recycling

Die Kreislauffähigkeit von Verpackungen beginnt nicht erst beim Recycling, sondern bereits beim Design. Design for Recycling (D4R) stellt sicher, dass Verpackungen von Anfang an so entwickelt werden, dass sie am Ende ihres Lebenszyklus problemlos wiederverwertet werden können. Ob Materialien im Kreislauf bleiben, hängt dabei von Faktoren wie Materialwahl, Trennbarkeit, Sortierbarkeit sowie von Aspekten wie Verklebungen, Etikettierungen und Farbauswahl ab. So erfüllen Unternehmen nicht nur die Vorgaben des Mindeststandards nach VerpackG, sondern schaffen auch eine solide Basis für die ab 12. August 2026 geltenden EU-Vorgaben der PPWR.

Jede Verpackung zählt

Ob Becher, Folien oder Getränkekartons – beim Design for Recycling steht die Verpackung im Mittelpunkt. Jede Entscheidung im Entwicklungsprozess beeinflusst, ob Materialien später im Kreislauf bleiben. Lassen Sie sich aufzeigen, wie recyclinggerechtes Design in der Praxis funktionieren kann.

Design for Recycling –
Verpackungen ganzheitlich entwickeln

Im Design for Recycling wird der gesamte Lebenszyklus einer Verpackung bereits in der Entwicklung berücksichtigt – von der Herstellung über die Nutzung bis hin zum späteren Recycling. Verpackungen werden so gestaltet, dass sie sich in bestehenden Sammel-, Sortier- und Recyclingprozessen problemlos und vollständig verwerten lassen.
Verpackungen sollten möglichst aus einem einzigen Material (Monomaterial) oder aus gut miteinander recycelbaren Materialkombinationen bestehen. Auf schwer trennbare oder problematische Verbundstoffe sollte verzichtet werden.
Deckel, Etiketten, Folien oder Beschichtungen sollen sich problemlos abtrennen lassen – ohne zusätzliches Werkzeug oder Hilfsmittel.

Materialeinsparungen sollen bereits im Verpackungsdesign berücksichtigt werden, um Ressourcen zu schonen und den Recyclingaufwand zu verringern.

Angaben zu verwendeten Materialien sollten schon beim Design klar vorgesehen werden, damit sie die Sortierung erleichtern und Verbrauchern das richtige Entsorgen ermöglichen.
Die Farbwahl soll im Design so getroffen werden, dass helle oder transparente Kunststoffe bevorzugt werden, da sie besser recycelbar sind als dunkle Varianten.

Mythen und Fakten

Mehr Material schützt besser und lässt sich leichter recyceln

Abbildung 37 % Rezyklate
Material kann reduziert werden, ohne die Funktion zu verlieren – das verbessert zugleich die Recyclingfähigkeit.

Farbige oder schwarze Kunststoffe sind genauso gut recycelbar

Arbeiter bei der Arbeit in einem industriellen Recyclingzentrum
Dunkle Kunststoffe werden oft nicht erkannt und landen im Restabfall – helle Materialien sind besser recycelbar.

Design for Recycling ist teuer und verursacht hohe Kosten

Designer entwickelt Produkt
Materialeinsparungen und höhere Kreislauffähigkeit senken langfristig die Kosten und erfüllen die gesetzlichen Vorgaben.

Recyclinggerechtes Design schränkt Kreativität und Gestaltung ein

verschiedene Arten von Produktverpackungen
Kreatives, markenstarkes Design ist auch mit recyclinggerechten Materialien möglich – und fördert die positive Kaufentscheidung Ihrer Kunden.

Vorteile durch den Mindeststandard nach VerpackG

Der jährlich von der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) veröffentlichte Mindeststandard legt fest, wann eine Verpackung im Sinne des Verpackungsgesetzes als recyclingfähig gilt. Ab dem 12.08.2026 wird er an die delegierten Rechtsakte der PPWR (Art. 6) geknüpft (§26 Abs. 3 VerpackDG). Ergänzend sind nationale Vorgaben zur ökologischen Entgeltgestaltung per Rechtsverordnung vorgesehen. Design for Recycling setze diese frühzeitig um – für mehr Recyclingfähigkeit, Rezyklateinsatz, potenzielle Kostenvorteile und Rechtskonformität. 

Höhere Recyclingfähigkeit Ihrer Verpackungen

Kostenvorteile bei der Systembeteiligung

Rechtsskonformität durch Erfüllung gesetzlicher Vorgaben

Erfüllung der ab dem 12.08.2026 geltenden EU-Anforderungen (PPWR)

Die neue EU-Verordnung (PPWR)

Nach dem Mindeststandard im Verpackungsgesetz folgt nun die ab dem 12. August 2026 geltende EU-Verpackungsverordnung (PPWR). Die Verordnung schafft in allen Mitgliedsstaaten einheitliche Regeln und verbindliche Vorgaben. Verpackungen müssen nicht mehr nur funktional sein, sondern von Anfang an kreislauffähig gestaltet werden. Ab 2030 gelten dafür klare Anforderungen:

Recyclingfähigkeit als Standard

Ab 2030 müssen alle Verpackungen so gestaltet sein, dass sie vollständig recycelbar oder wiederverwendbar sind.

Design for Recycling Kriterien

Die EU-Kommission definiert einheitliche Anforderungen an Materialwahl, Trennbarkeit und Sortierfähigkeit.
Abbildung verschiedener Verpackungsarten

Recycelbarkeits-Performance-Grades

Jede Verpackung wird in eine Klasse von A (höchste Recyclingfähigkeit) bis E (nicht recyclingfähig) eingestuft.

Marktzugang
nur ab Stufe C

Verpackungen mit geringer Recyclingfähigkeit (Grade D oder E, unter 70 % Recyclingquote) dürfen nicht mehr in Verkehr gebracht werden.

Bezug zur EU-Ökodesign-Verordnung (ESPR)

Die neue EU-Ökodesign-Verordnung (ESPR) gilt seit Juli 2024 und macht nachhaltige Produkte zum Standard auf dem Binnenmarkt. Für Verpackungen bedeutet das: Wer heute schon den Mindeststandard erfüllt und recyclinggerechtes Design umsetzt, geht den Weg in Richtung PPWR und ESPR.

Langlebig und recyclinggerecht

Produkte müssen langlebig, reparierbar und recyclinggerecht gestaltet werden.

Ressourcen schonen

Unternehmen müssen Ressourcen schonen und den ökologischen Fußabdruck über den gesamten Lebenszyklus reduzieren.

Digitale Produktpässe

Für Produkte müssen digitale Pässe eingeführt werden, die Nachhaltigkeitsinformationen zentral zugänglich machen.
360 Service
Einfach gut begleitet.
Sie möchten sicher sein, dass Prozesse funktionieren, Regeln eingehalten werden und Unterstützung da ist, wenn Sie sie brauchen. Genau darauf sind unsere Leistungen ausgerichtet – nachvollziehbar, verlässlich und praxisnah.
EU Icon

Expertise

Aktuelle Vorgaben und Marktentwicklungen werden kontinuierlich analysiert und aufbereitet. Unternehmen erhalten Orientierung, welche Anforderungen jetzt und künftig relevant sind.
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Beratung

Individuelle Fragestellungen werden praxisnah geklärt. So entstehen konkrete Handlungsempfehlungen, die rechtliche Sicherheit und wirtschaftliche Effizienz verbinden.
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Rechtskonformität

Alle Prozesse – von der Verpackungsgestaltung bis zur Mengenmeldung – orientieren sich an geltenden Vorgaben. Unternehmen handeln jederzeit regelkonform.
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Umsetzung

Von der Systembeteiligung bis zum Reporting: Maßnahmen werden nicht nur geplant, sondern auch operativ begleitet, bis Ergebnisse messbar vorliegen.
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Effizienz

Komplexe Abläufe werden strukturiert, digital unterstützt und klar dokumentiert. Das reduziert internen Aufwand und schafft Freiraum für das Kerngeschäft.
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