Design for Recycling
Die Kreislauffähigkeit von Verpackungen beginnt nicht erst beim Recycling, sondern bereits beim Design. Design for Recycling (D4R) stellt sicher, dass Verpackungen von Anfang an so entwickelt werden, dass sie am Ende ihres Lebenszyklus problemlos wiederverwertet werden können. Ob Materialien im Kreislauf bleiben, hängt dabei von Faktoren wie Materialwahl, Trennbarkeit, Sortierbarkeit sowie von Aspekten wie Verklebungen, Etikettierungen und Farbauswahl ab. So erfüllen Unternehmen nicht nur die Vorgaben des Mindeststandards nach VerpackG, sondern schaffen auch eine solide Basis für die ab 12. August 2026 geltenden EU-Vorgaben der PPWR.
Jede Verpackung zählt
Design for Recycling –
Verpackungen ganzheitlich entwickeln
Einfache Trennbarkeit
Materialeinsparung
Materialeinsparungen sollen bereits im Verpackungsdesign berücksichtigt werden, um Ressourcen zu schonen und den Recyclingaufwand zu verringern.
Klare Kennzeichnung
Farbgestaltung
Mythen und Fakten
Mehr Material schützt besser und lässt sich leichter recyceln
Farbige oder schwarze Kunststoffe sind genauso gut recycelbar
Design for Recycling ist teuer und verursacht hohe Kosten
Recyclinggerechtes Design schränkt Kreativität und Gestaltung ein
Vorteile durch den Mindeststandard nach VerpackG
Der jährlich von der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) veröffentlichte Mindeststandard legt fest, wann eine Verpackung im Sinne des Verpackungsgesetzes als recyclingfähig gilt. Ab dem 12.08.2026 wird er an die delegierten Rechtsakte der PPWR (Art. 6) geknüpft (§26 Abs. 3 VerpackDG). Ergänzend sind nationale Vorgaben zur ökologischen Entgeltgestaltung per Rechtsverordnung vorgesehen. Design for Recycling setze diese frühzeitig um – für mehr Recyclingfähigkeit, Rezyklateinsatz, potenzielle Kostenvorteile und Rechtskonformität.
Höhere Recyclingfähigkeit Ihrer Verpackungen
Kostenvorteile bei der Systembeteiligung
Rechtsskonformität durch Erfüllung gesetzlicher Vorgaben
Erfüllung der ab dem 12.08.2026 geltenden EU-Anforderungen (PPWR)
Die neue EU-Verordnung (PPWR)
Nach dem Mindeststandard im Verpackungsgesetz folgt nun die ab dem 12. August 2026 geltende EU-Verpackungsverordnung (PPWR). Die Verordnung schafft in allen Mitgliedsstaaten einheitliche Regeln und verbindliche Vorgaben. Verpackungen müssen nicht mehr nur funktional sein, sondern von Anfang an kreislauffähig gestaltet werden. Ab 2030 gelten dafür klare Anforderungen:
Recyclingfähigkeit als Standard
Design for Recycling Kriterien
Recycelbarkeits-Performance-Grades
Marktzugang
nur ab Stufe C
Bezug zur EU-Ökodesign-Verordnung (ESPR)
Langlebig und recyclinggerecht
Ressourcen schonen
Digitale Produktpässe
Expertise